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Buderus Logaflame HWS 216 Installationsanleitung Für Den Fachmann Seite 16

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Aktive Hinterlüftung nach TR-OL
Eine aktive Hinterlüftung ist ein ständig offener, nicht verschließbarer
Schacht, Spalt oder Hohlraum mit 50 mm Luftweg. In diesem Schacht,
Spalt oder Hohlraum wird, zum Schutz des Gebäudes oder brennbarer
Bestandteile in Anbauwänden oder Aufstellflächen, ein Teil der durch
eine Feuerstätte in Richtung des entsprechenden Bauteils abgegebenen
Wärme konvektiv abgeführt.
Die aktive Hinterlüftung hat nicht verschließbare Einström- und
Ausströmöffnungen mit 75 % des freien Querschnitts der gesamten
Hinterlüftung.
Dämmstoffe
Dämmstoffe werden mit einer 10-stelligen Kennziffer gemäß Arbeits-
blatt AGI-Q 132 gekennzeichnet.
Die beiden ersten Ziffern geben die Art des Dämmstoffs an (z. B. 12 für
Steinwolle).
Die Zifferngruppen geben in der genannten Reihenfolge Folgendes an:
• Mineralwolledämmstoff
• Lieferform
• Wärmeleitfähigkeit
• Anwendungsgrenztemperatur
• Nennrohdichte
Beispiel: Mineraldämmstoff mit der Kennziffer 12.06.01.70.08
Wärme-
Dämm-
Liefer-
leitfähig-
stoffe
form
keit
Gruppe
Gruppe
Gruppe
12
06
01
Steinwolle Matten
Matten
Tab. 4
Beispiel: Dämmstoff nach AGI-Arbeitsblatt Q 132
Materialien ohne Dämmstoffziffer nach AGI-Q 132 gelten nur dann als
geeignet, wenn sie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBT
(Deutsches Institut für Bautechnik Berlin) haben.
Zu schützende Wände
Zu schützende Wände
Brennbare Wände, Wände aus brennbaren
Bauteilen
Tragende Wände aus Stahlbeton
Einbaumöbel rückseitig in eigenen
1)
Räumen
Einbaumöbel rückseitig außerhalb der
1)
eigenen Wohneinheit
(Wärmestau)
Tab. 5
Zu schützende Wände
1) Wand 10 cm oder größer aus nicht brennbaren Baustoffen, keine zusätzliche
Vormauerung erforderlich.
HWS 216 – 6 720 816 340 (2015/03)
Obere Anwendungs-
Nennroh-
grenztemperatur
dichte
Gruppe
Gruppe
70
08
+700 °C
80 kg/m³
Wärme-
10 cm Vor-
dämmung
mauerung
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Nicht zu schützende Anbauwände
▶ Anbauwände, die keine zu schützenden Wände sind, zur
Minimierung der Wärmeverluste mit einer Wärmedämmung von
mindestens 8 cm Stärke versehen.
Bei Anbau an eine Gebäudeaußenwand beträgt die Stärke 10 cm.
Die Dämmstoffe müssen den Anforderungen der AGI-Q 132
entsprechen.
Nicht zu schützende Wände
Wanddicke 10 cm oder kleiner aus nicht
brennbaren Baustoffen gemäß DIN 4102A
Wanddicke 10 cm oder größer aus nicht
brennbaren Baustoffen gemäß DIN 4102A
Tab. 6
Nicht zu schützende Wände
Montage und Installation
Wärme-
10 cm Vor-
dämmung
mauerung
ja
ja
ja
nein
5
13

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