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Buderus Logaflame HWS 216 Installationsanleitung Für Den Fachmann Seite 14

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5
Montage und Installation
A
B
C
B
D
Bild 7
Heizkammer-Mindestabstände
Heizkammer-Mindestabstände zu
gedämmten Bauteilen
A
Zur Wärmedämmung der
Zwischendecke
B
Zur Wärmedämmung der
2)
Rückwand
C
Zum Aufstellboden
D
Zur Wärmedämmung der
2)
Seitenwand
Tab. 3
Heizkammer-Mindestabstände
1) Abstand zwischen oberstem Punkt Verbindungsstück (Heizgasrohr) und
Zwischendecke.
2) Die Mindestabstände zwischen der großflächigen Außenseite des Heizeinsatzes
und der Wärmedämmung sind einzuhalten.
3) Mindestaufbauabstand zwischen Heizeinsatz (Geräteboden) und Aufstellboden,
gegebenenfalls der Tragplatte.
5.4
Heizkammer einrichten
Nach den technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhand-
werks ist eine Wärmedämmung anzubringen, wo es erforderlich ist.
Die inneren Oberflächen der Heizkammer müssen glatt, sauber und
abriebfest sein.
HINWEIS: Anlagenschaden durch Wärmerückstrahlung!
Um eine Wärmerückstrahlung zum Heizeinsatz zu ver-
hindern:
▶ Keine Wärmedämmung mit wärmereflektierenden
Materialien verwenden.
12
D
6 720 808 211-13.1T
Mulde
Rost
[mm]
[mm]
100
100
1)
60
100
3)
160
160
60
100
5.4.1
Fußboden in der Heizkammer einrichten
▶ Feuerstätte auf eine Aufstellfläche stellen, die für das Gewicht
ausgelegt ist.
▶ Wenn die Aufstellfläche den Anforderungen nicht entspricht,
geeignete Maßnahmen vornehmen (z. B. Lastverteilung).
▶ Oberfläche des Bodens so ausführen, dass er leicht zu reinigen ist
(z. B. Fliesen).
GEFAHR: Brandgefahr durch Verwendung nicht
zulässiger Bau- und Isolierstoffe!
▶ Bodenbelag aus nicht brennbaren Baustoffen
herstellen.
▶ Unter Estrichböden keine brennbaren Isolierstoffe
verwenden.
5.4.2
Heizkammer dämmen
▶ Alle brennbaren Bauteile in der näheren Umgebung des Ofens gegen
Hitzeeinwirkung schützen (z. B. Möbel, Bodenbeläge, Stoffe).
Brandschutz
▶ Anbauflächen aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu schützende
Bauteile) so dämmen oder abschirmen, dass an diesen keine
höheren Temperaturen als 85 °C auftreten können.
Gleiches gilt für Einbaumöbel.
Wärmeschutz
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe und ohne rückseitig
eingebaute Einbaumöbel werden baurechtlich als „nicht zu schützende
Wände" bezeichnet.
▶ Zum Schutz vor unzulässig hohen Druck- und Biegespannungen und
um vermeidbaren Wärmeabfluss in diese Bauteile zu verhindern,
diese Bauteile innerhalb von Feuerstätten mit einer entsprechenden
Wärmedämmmaßnahme versehen.
Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern
Matten, Platten und Schalen aus silikatischen Dämmstoffen (Stein-,
Schlackefasern) müssen der Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1
mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens 700 °C nach
DIN EN 14303 entsprechen.
▶ Die Nennrohdichte darf 80 kg/m
Referenzdämmstoffe
Bei der Angabe der Dämmschichtdicken und des Dämmschichtaufbaus
sind grundsätzlich als Referenzgröße die Dicke der Stein- oder Schlacke-
fasern nach DIN EN 14303 mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK
zu verstehen.
▶ Bei der Verwendung von Ersatzdämmstoffen entsprechend dieser
Referenzgröße auf die jeweils benötigte Schichtdicke umrechnen.
Wenn Faserdämmstoffe verwendet werden:
▶ Faserdämmstoffe so verkleiden oder abdecken, dass ein Ausfasern
der Dämmstoffe in den Umluft- oder Zuluftstrom sicher verhindert
wird (z. B. durch eine überlappende, ausreichend dichte
Verblechung oder durch eine dünnwandige Vormauerung).
Alukaschierte Platten
Die Verwendung von aluminiumkaschierten Dämmplatten, in Metall-
folien eingeschweißten Dämmplatten oder Abdeckungen durch Metall-
folien sind unzulässig.
3
nicht unterschreiten.
HWS 216 – 6 720 816 340 (2015/03)

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