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Buderus Logaflame HWS 216 Installationsanleitung Für Den Fachmann Seite 11

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Vorschriften
3.1
Normen und Richtlinien
Für die Installation und den Betrieb der Anlage:
▶ Landesspezifische und örtliche Normen und
Richtlinien beachten.
Vor der Installation und der Benutzung des Heizeinsatzes:
▶ Technische Dokumente beachten.
▶ Anleitungen von Anlagenkomponenten, Zubehören und Ersatzteilen
beachten.
▶ Bei der Installation und dem Betrieb der Ofenanlage auch folgende
Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung beachten (Beispiele):
Deutschland
• Heizeinsätze für feste Brennstoffe nach DIN EN 13229
• Schornsteinbemessung nach DIN EN 13384-1, DIN EN 13384-2
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation DIN 1988
• Verunreinigung von Trinkwasser EN 1717
• Sicherheitstechnische Ausrüstung von Wärmeerzeugungsanlagen
EN 12828
• DIN 18896 Feuerstätten für feste Brennstoffe – Technische Regeln
für die Installation
• Örtliche Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
• VDE-Vorschriften
Schweiz
• Örtliche feuerpolizeilichen und baurechtlichen Vorschriften
• Luftreinhalteverordnung (LRV)
• Vorschriften der Vereinigung der kantonalen Feuerversicherungen
(VKF)
• Die zuständige Landesbau- und Feuerungsverordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• Örtliche Bestimmungen über die Aufstellungsbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
Österreich
• Der Heizeinsatz HWS 216 ist ausschließlich für den Betrieb bei Nenn-
wärmeleistung und bei Teilleistung (4 kW) bestimmt. Der Heizeinsatz
darf nicht mit einem Nachheizkasten oder mit keramischen Zügen
betrieben werden.
• Örtliche feuerpolizeiliche und baurechtliche Vorschriften
• Die zuständige Landesbauordnung
• Technische Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
(TR-OL)
• Örtliche Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
(z. B. Feuerungsverordnungen der Bundesländer)
HWS 216 – 6 720 816 340 (2015/03)
3.2
Leistungsgröße festlegen
Der Heizeinsatz ist eine zusätzliche Wärmequelle für die
luft- und wasserseitige Wärmeversorgung des
Gebäudes. Der Wärmebedarf des Gebäudes kann nicht
alleine durch den Heizeinsatz sichergestellt werden.
Die richtige Größenwahl des Heizeinsatzes ist – unter Berücksichtigung
des gegebenen Wärmebedarfs – wesentlich für ein gutes Funktionieren
und den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage. Vor der Installation des
Heizeinsatzes ist deshalb eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
vom Anlagenersteller durchzuführen.
▶ Bei bestehenden Anlagen die Einhaltung der in dieser Installations-
anleitung gestellten Anforderungen zum Betrieb des Heizeinsatzes
prüfen.
3.3
Brennstoffe
GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Verpuffung!
▶ Keine flüssigen Brennstoffe verwenden
(z. B. Benzin, Petroleum).
HINWEIS: Anlagen- und Umweltschäden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch
behandelten Holzreste, Altpapier, Hackgüter,
Rinden- und Spanplattenabfälle zur Feuerung
verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen
Ländern strafbar.
In Deutschland gilt dies als Verstoß gegen das Bundes-
Immissionsschutzgesetz.
In der Schweiz gilt dies als Verstoß gegen die
Luftreinhalteverordnung (LRV).
3.3.1
Zulässige Brennstoffe
Als Brennstoff für die Ofenanlage sind für die Mulden- und Rostfeuerung
zugelassen: naturbelassenes, luftgetrocknetes Scheitholz mit maximal
25 % Restfeuchte oder Holzbriketts.
Wir empfehlen Buchenholz als besten Brennstoff.
Für die Rostfeuerung sind Braunkohlebriketts in den Abmessungen
gemäß Tabelle 12, Seite 29 zugelassen.
Die Verwendung anderer Brennstoffe ist nicht zulässig.
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