2.11 Reinigung
Zur Sicherstellung der Qualität sensibler Fördermedien müssen
Pumpen nach jedem Betrieb sofort gereinigt werden. Nur so wer-
den Anhaftungen und Ablagerungen vollständig entfernt und die
Kontaminierung von Produkten verhindert.
Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, sind Hilge Pumpen im
Bezug auf Spalt- und Toträume optimiert. In Anlehnung an die
DIN EN 13951 konstruiert und beständig gegenüber den im fol-
genden Kapitel genannten Reinigungsmitteln.
Die Reinigung erfolgt innerhalb der Anlage, es müssen keine
Teile ausgebaut oder zerlegt werden.
Generell wird unterschieden zwischen CIP und SIP. Die Verfah-
ren müssen dem Stand der Technik und den Richtlinien der EG
entsprechen. In jedem Fall muss der Betreiber sicherstellen, dass
mit dem von ihm angewendeten Reinigungs- und Sterilisations-
verfahren, sowie den Einsatztemperaturen und Schritten, die
Zielvorgaben erreicht und bestimmungsgemäß angewendet wer-
den.
2.11.1 CIP
CIP steht für Cleaning in Place, die Pumpe wird mit Reinigungs-
mitteln vollständig gespült. Das angewendete Reinigungsmittel
muss für die jeweilige Reinigungsaufgabe geeignet sein.
Die folgende Tabelle listet zugelassene Reinigungs- und Desin-
fektionsmittel und deren erlaubte Konzentrationen, unter Verwen-
dung von Angaben aus DIN 11 483 Teil 1, auf.
NaOH
5%
NaOH und
5%
NaClO
NaClO oder
300 mg/l
KClO
akt. Chlor
1,0 / 1,5%
H
SO
(3)
2
4
3,5%
H
PO
oder
3
4
5%
HNO
3
0,0075%
C
H
O
2
4
3
0,15%
50 mg/l
Jodophore
akt. Jod
(1) Abhängig von maximal zulässiger Temperatur der Pumpe
(2)
CrNi-Stähle
(3)
CrNiMo-Stähle
Warnung
Schäden durch Reinigungsmittel!
▲ Tod, schwere Körperverletzung, Sachschaden
► Nur geeignete Reinigungsmittel einsetzen.
► Die Sicherheitshinweise in den Produktbeschrei-
bungen der Reinigungsmittel beachten.
► Beim Umgang mit Reinigungsmitteln stets geeig-
nete persönliche Schutzausrüstung verwenden.
► Überschreitung der zulässigen Konzentrationen
von Reinigungsmittel unbedingt vermeiden.
► Reduzierende Säuren sollten nicht verwendet
werden, da diese Lochfraß verursachen.
Reinigungsmittel, die Salzsäure (HCl) und/oder Flusssäure (HF)
enthalten, dürfen nicht verwendet werden. Für die Anwendung
von speziellen Reinigungsmitteln und Verfahren ist hinsichtlich
der Werkstoffe, eine Abstimmung mit dem Lieferanten notwendig.
Zum rückstandsfreien Entfernen der Reinigungsmittel, die Pumpe
8
(1)
140
13-14
500
70
>11
300
20
>9
60
(2)
(2)
150
60
(3)
250
(2)
200
90
(3)
300
90
20
300
30
>3
gründlich mit Wasser spülen.
Die maximal zulässigen Temperaturen entnehmen Sie Kapitel
Maximale
Einsatztemperaturen.
Warnung
Gefahr von Verbrennungen!
▲ Tod, schwere Körperverletzung
► Die Pumpe während der Reinigung nicht berüh-
ren. Die Oberflächen können sehr heiß werden.
Entsorgung von Reinigungsmittel
Entsorgen Sie Reinigungsmittel fach- und umweltgerecht.
2.11.2 SIP
SIP steht für Sterilisation in Place, die Pumpe wird dabei mit
Heißdampf sterilisiert. Bei der Dampfsterilisation oder Sanitisie-
rung müssen Mindesttemperaturen von 121°C auf alle medienbe-
rührten Oberflächen einwirken. Die maximal zulässigen Tempera-
turen entnehmen Sie Kapitel
Die Pumpe darf während einer Dampfsterilisation nicht in Betrieb
sein. Nach dem SIP-Prozess ist ein Abkühlzeitraum von mindes-
tens einer Stunde erforderlich.
Warnung
Gefahr von Verbrühungen oder Verbrennungen!
▲ Tod, schwere Körperverletzung, Sachschaden
► Die Pumpe während der Dampfsterilisation und
Abkühlphase nicht berühren. Oberflächentempe-
raturen können auf über 100°C ansteigen.
Warnung
Trockenlauf!
▲ Sachschaden
► Die Pumpe während der Dampfsterilisation nicht
mitlaufen lassen. Zerstörung der Gleitringdich-
tung!
3
Warnung
1
Druckschlag durch verdampfende Flüssigkeit!
▲ Tod, schwere Körperverletzung, Sachschaden
2
► Vor einer Dampfsterilisation die Anlage komplett
0,5
entleeren.
1
2.12 Reparaturauftrag
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz
1
verpflichtet alle gewerblichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer
bzw. Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen beim
0,5
Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schützen.
2
Beispiele dieser Vorschriften:
•
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
3
•
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
•
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1)
•
Vorschriften zum Umweltschutz, wie z. B. das Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG), Wasserhaushaltsge-
setz (WHG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die diesem Dokument beigefügte Unbedenklichkeitsbescheini-
gung auf Seite
41
Davon unberührt bleibt es uns vorbehalten, die Annahme dieses
Auftrages aus anderen Gründen abzulehnen.
Eine Inspektion / Reparatur von HILGE-Produkten und deren Tei-
len erfolgt deshalb nur, wenn die Unbedenklichkeitsbescheini-
gung von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal korrekt
und vollständig ausgefüllt vorliegt.
Pumpen, die in radioaktiv belasteten Medien betrieben wurden,
werden grundsätzlich nicht angenommen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung der Pumpe den-
noch Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sein sollten, müssen
die notwendigen Informationen gegeben werden.
Maximale
Einsatztemperaturen.
ist Teil des Inspektions-/ Reparaturauftrags.