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Hinweise Zum Dokument; Sicherheit; Hinweise Für Den Betreiber; Auspacken Der Pumpe - GEA Hilge MAXA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.3 Hinweise zum Dokument

Copyright
Dieses Dokument darf nicht ohne unsere ausdrückliche schriftli-
che Genehmigung vollständig oder auszugsweise kopiert, in
andere Sprachen übersetzt oder an Dritte weitergeleitet werden.
Technische Änderungen
Ausführungsvarianten, Technische Daten und Ersatzteilnum-
mern unterliegen der technischen Änderung.
Änderungen im Sinne der technischen Weiterentwicklung vorbe-
halten.

2. Sicherheit

Übersicht
In diesem Kapitel erhalten Sie wichtige Informationen zu Ihrer
Sicherheit. Lesen Sie dieses Kapitel aufmerksam und befolgen
Sie unbedingt die Anweisungen!
2.1 Hinweise für den Betreiber

2.1.1 Auspacken der Pumpe

Alle unsere Pumpen verlassen zur Vermeidung von Transport-
schäden fachgerecht verpackt unser Lager.
Sollten Sie nach vorsichtigem Auspacken und genauem Überprü-
fen der Sendung trotzdem noch Beschädigungen feststellen, so
benachrichtigen Sie unverzüglich den Transportführer (Bahn,
Post, Spediteur, Reederei). Machen Sie bei diesem Schadenser-
satzansprüche geltend. Das Transportrisiko geht auf den Kunden
über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat.

2.1.2 Lagerung der Pumpe

Kommt die Pumpe nicht sofort zum Einsatz, so sind einwandfreie
Lagerbedingungen für einen späteren störungsfreien Betrieb
ebenso wichtig, wie sorgfältige Montage und richtige Wartung.
Schützen Sie die Pumpe vor Kälte, Nässe und Staub, sowie vor
mechanischen Einflüssen.
Zur fachgerechten Montage und Wartung ist Fachpersonal nötig.

2.2 Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung

Sicherheitshinweise lesen!
Die Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei
Aufstellung, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist sie
unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme vom Monteur sowie
dem zuständigen Fachpersonal bzw. dem Betreiber zu lesen. Die
Betriebsanleitung muss ständig am Einsatzort der Maschine/
Anlage verfügbar sein.
Beachten Sie nicht nur die in diesem Kapitel Sicherheit aufge-
führten, allgemeinen Sicherheitshinweise, sondern auch die wei-
teren aufgeführten speziellen Sicherheitshinweise.
2.3 Kennzeichnung von Hinweisen in der
Betriebsanleitung
Symbol
Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung sind mit einem
der folgenden Symbolen gekennzeichnet:
!
A
Abb. 1
Symbol für Sicherheitshinweise
A: Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können.
B: Sicherheitshinweise, die eine Warnung vor elektrischem
Strom enthalten.
C: Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefahren für
die Maschine und deren Funktionen hervorrufen können.
Signalwörter
Damit Sie die Sicherheitshinweise klassifizieren können, unter-
scheiden sie sich durch folgende Signalwörter:
6
ACHTUNG
B
C
GEFAHR
Kennzeichnet eine unmittelbare Gefährdung mit hohem
Risiko, die Tod oder schwere Körperverletzung zur Folge hat.
WARNUNG
Kennzeichnet eine mögliche Gefährdung mit mittlerem Risiko,
die Tod oder Körperverletzung zur Folge haben kann, wenn
sie nicht vermieden wird.
VORSICHT
Kennzeichnet eine Gefährdung mit geringem Risiko, die
leichte oder mittlere Körperverletzungen oder Sachschäden
zur Folge haben könnte, wenn sie nicht vermieden wird.
Hinweise an der Pumpe nicht entfernen.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise, wie z. B. ein
Drehrichtungspfeil, müssen unbedingt beachtet und in vollständig
lesbarem Zustand gehalten werden. Beschädigte oder unlesbare
Hinweise müssen ersetzt werden.

2.3.1 Aufbau von Sicherheitshinweisen

Die Sicherheitshinweise sind wie folgt aufgebaut und verwenden
die dargestellten Zeichen:
SIGNALWORT
Beschreibung der Gefahr!
▲ Mögliche Folge der Gefahr.
► Maßnahme, um die Gefahr abzuwenden.
Beispiel:
GEFAHR
Elektrischer Schlag durch Berührung span-
nungsführender Teile!
▲ Tod, schwere Körperverletzung.
► Pumpe vor Störungsbeseitigung immer span-
nungsfrei schalten und gegen Wiedereinschal-
ten sichern.

2.4 Personalqualifikation und -schulung

Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage
muss die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufwei-
sen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung
des Personals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein.
Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen Kenntnisse vor,
so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den
Hersteller/Lieferanten erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, dass der Inhalt der Betriebsanleitung durch das
Personal voll verstanden wird.
2.5 Gefahren bei Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine
Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und Maschine zur
Folge haben.
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust
jeglicher Schadenersatzansprüche.
Im Einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende
Gefährdungen nach sich ziehen:
Versagen wichtiger Funktionen der Maschine / Anlage.
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und
Instandhaltung.
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische
und chemische Einwirkungen.
Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stof-
fen.

2.6 Sicherheitsbewusstes Arbeiten

Beachten Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicher-
heitshinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften zur
Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers.

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