Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Unzulässige Betriebsweisen; Transport; Reinigung; Reparaturauftrag - GEA Hilge MAXA CN Betriebsanleitung/Originalbetriebsanleitung

Kreiselpumpe
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.9 Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend den Abschnit-
ten der Betriebsanleitung und der Auftragspapiere garantiert.
Überschreiten Sie keinesfalls die angegebenen Einsatzgren-
zen.

2.10 Transport

WARNUNG
Herabfallende Lasten!
▲ Tod, schwere Körperverletzung, Sachschaden.
► Transportarbeiten nur von dafür qualifizierten
Personen unter Beachtung der Sicherheitshin-
weise durchführen lassen.
► Zum Transport der Pumpe geeignetes Hebezeug
mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden.
Gewichte der Pumpe beachten.
► Darauf achten, dass sich keine Personen unter
schwebenden Lasten aufhalten.
► Pumpe beim Anheben waagerecht ausrichten.
ACHTUNG
Falsche Anschlagpunkte!
▲ Sachschaden.
► Das Seil an geeigneten Anschlagpunkten befesti-
Achtung
gen.
► Niemals ein Seil am Pumpengehäuse oder am
Saug-/Druckstutzen befestigen.
► Bei SUPER-Ausführung vor dem Transport die
Edelstahl-Verkleidung entfernen.
Abb. 2
Anschlagpunkte für CN Pumpe (Beispiel)

2.11 Reinigung

CIP- und SIP-Verfahren müssen dem Stand der Technik und den
Richtlinien der EG entsprechen.
Bei der Anwendung von speziellen Reinigungsmitteln und Verfah-
ren ist hinsichtlich der Werkstoffe eine Abstimmung mit dem Lie-
feranten notwendig.
WARNUNG
Druckschlag durch verdampfende Flüssigkeit!
▲ Tod, schwere Körperverletzung, Sachschaden.
► Vor einer Dampfsterilisation (Sanitisierung) die
Anlage komplett entleeren.

2.12 Reparaturauftrag

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz
verpflichtet alle gewerblichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer
bzw. Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen beim
Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schützen.
Beispiele dieser Vorschriften:
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Unfallverhütungsvorschriften (BGV A1)
Vorschriften zum Umweltschutz, wie z. B. das Kreislaufwirt-
schafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG), Wasserhaushaltsge-
setz (WHG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die diesem Dokument beigefügte Unbedenklichkeitsbescheini-
gung auf Seite 29 ist Teil des Inspektions-/ Reparaturauftrags.
Davon unberührt bleibt es uns vorbehalten, die Annahme dieses
Auftrages aus anderen Gründen abzulehnen.
Eine Inspektion / Reparatur von HILGE-Produkten und deren Tei-
len erfolgt deshalb nur, wenn die Unbedenklichkeitsbescheini-
gung von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal korrekt
und vollständig ausgefüllt vorliegt.
Pumpen, die in radioaktiv belasteten Medien betrieben wurden,
werden grundsätzlich nicht angenommen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung der Pumpe den-
noch Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sein sollten, müssen
die notwendigen Informationen gegeben werden.
5

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis