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Scheppach SG1200ix Originalbetriebsanleitung Seite 19

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1.
Halten Sie einen Auffangbehälter unter den
Schlauch der Benzinabsaugpumpe (nicht im Lie-
ferumfang enthalten).
2.
Schrauben Sie den Tankdeckel (2) auf und entfer-
nen Sie diesen.
3.
Entfernen Sie den Kraftstofffiltereinsatz (24).
4.
Schieben Sie den Schlauch der Benzinabsaug-
pumpe in den Benzintank und lassen Sie das Ben-
zin mit Hilfe der Benzinabsaugpumpe vollständig
ab.
5.
Setzen Sie den Kraftstofffiltereinsatz (24) wieder
ein.
6.
Schrauben Sie den Tankdeckel (2) wieder fest.
12. Transport
1.
Entleeren Sie den Benzintank mit einer Benzinab-
saugpumpe (siehe Abschnitt 11.2).
2.
Sofern betriebsfähig, lassen Sie den Motor solan-
ge laufen bis das restliche Benzin verbraucht ist.
3.
Entleeren Sie das Motoröl des warmen Motors
(wie unter 10.2.2 Ölwechsel beschrieben).
4.
Entfernen Sie den Zündkerzenstecker (24) von der
Zündkerze (23).
5.
Sichern Sie das Gerät zum Beispiel mit Spanngur-
ten gegen Verrutschen.
6.
Der Stromerzeuger kann über den Handgriff (1)
angehoben und versetzt werden.
13. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich­rechtliche Entsorgungs­ bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Kraftstoffe und Öle
• Vor der Entsorgung des Geräts müssen der Kraft-
stofftank und der Motorölbehälter geleert werden!
• Kraftstoff und Motoröl gehören nicht in den Haus-
müll oder Abfluss, sondern sind einer getrennten Er-
fassung bzw. Entsorgung zuzuführen!
• Leere Öl­ und Kraftstoffbehälter müssen umweltge-
recht entsorgt werden.
www.scheppach.com
DE | 19

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