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REV A4-8331 Betriebshandbuch Seite 46

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REV BETRIEBSHANDBUCH
11. Aufhängung
Die Aufhängung wird auf Abnutzung untersucht, die Nähte kontrolliert und auf korrekte Montage an
der Wippe geachtet. Die Sicherungsschlaufe darf dabei die Bewegungsfreiheit der Aufhängung nicht
beeinträchtigen.
12. Eintuchen
Nach eventuellen Instandsetzungsarbeiten an Segel und Gestell wird das Segel wieder aufgezogen. Die
Sprogs werden zum Aufziehen mit Gummibändern am Flügelrohr fixiert. Dabei ist darauf zu achten,
dass die Flügelrohre einschließlich der Sprogs zwischen Eintrittskante und Profilrippen und der Kiel in
der vorgesehenen Kieltasche durchgeführt werden. Die Segelbefestigungsbänder werden an den äußeren
Flügelrohren mit einer selbstsichernden Schraube angebracht. Die Divesticks werden wieder von den
Gummibändern gelöst und die Unterverspannungen werden durch die vorgesehenen Öffnungen im Segel
geführt.
Trapez und Speedbar werden mit den Verbindungsteilen am Gestell angeschraubt, die Unterverspannung
wird hinten am Kiel sowie die seitlichen Verspannungen an den Trapezecken befestigt.
13. Aufbau
Jetzt wird der Hängegleiter auf das Trapez gestellt und die Flügel auseinandergebreitet. Die Nasenlatte
wird eingeschoben und die Kieltasche mittels Befestigungsband am Kiel angeschraubt. Anschließend
wird der Gleiter komplett wie in der Bedienungsanleitung beschrieben aufgebaut.
14. Vermessung
Der Gleiter wird nun auf eine Vermessungseinrichtung gestellt, sodass die Speedbar keinen Kontakt zum
Boden hat. Die durch die Sprogs gestützten Segellatten werden mit einem Seil in Relation zur Kielober-
kante vermessen und protokolliert. Die einzelnen Messergebnisse werden in das Prüfprotokoll eingetra-
gen und mit dem Typenkennblatt verglichen (Toleranz +/– 1 cm). Anschließend wird eine Gesamtbewer-
tung durchgeführt. Sollten die Werte nicht mit dem Typenkennblatt übereinstimmen, müssen die Sprogs
entsprechend eingestellt werden.
15. Bewertungshinweise
Unter Bewertungshinweise müssen alle Reparaturen und Korrekturarbeiten eingetragen werden und der
Gesamtzustand beurteilt werden.
Von jedem Prüfergebnis einer Nachprüfung, die nicht vor Ort vorgenommen wird, ist eine Kopie des
Nachprüfprotokolls an den Musterbetreuer zu übersenden.
Der Prüfer ist verpflichtet, außergewöhnliche Mängel an den Hersteller zu melden.
16. Kennzeichnung der Nachprüfung
Die Nachprüfung wird am Hängegleiter und im Instandhaltungsprotokoll im Betriebshandbuch von der
autorisierten Prüfperson mit Nachprüfstempel und Unterschrift bestätigt.
17. Pflege
Zur Pflege des Segels nur milde Seifenlauge und Wasser verwenden, keine Lösungsmittel!
Ausgabe April 2012 Rev 2
Seite 46

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