(3) Installation
• Die Geräte und Betriebsmittel dürfen ausschließlich durch Ingenieure oder anderes
Fachpersonal mit den relevanten Kenntnissen installiert werden. Die Installation darf nicht
durch Bediener oder nicht ausreichend geschultes Personal erfolgen.
• Die Installation, Nutzung und Wartung des Produkts sollte gemäß dem Handbuch und den
folgenden Normen erfolgen.
GB 3836.13-2013 „Explosive atmospheres Teil 13: Equipment repair, overhaul and
reclamation"
GB 3836.15-2000 „Electrical apparatus for explosive gas atmosphere Teil 15: Electrical
installations in hazardous area (other than mines)"
GB 3836.16-2006 „Electrical apparatus for explosive gas atmosphere Teil 16: Inspection
and maintenance of electrical installation (other than mines)"
GB 50257-2014 „Code for construction and acceptance of electric equipment on fire and
explosion hazard electrical equipment installation engineering"
• Die Anlagenkomponente darf gemäß GB/T 16935.1 ausschließlich in Umgebungen
eingesetzt werden, die maximal den Verschmutzungsgrad 2 aufweisen.
• Wenn Kabelverschraubungen und/oder Adapter verwendet werden, müssen diese die
Zündschutzart „Ex d", „Ex e" oder „Ex n" aufweisen und außerdem mindestens über
Schutzart IP54 verfügen. Wenn das YH8000 in Umgebungen aufgestellt wird, die eine
höhere Schutzart als IP54 erfordern, müssen auch die Kabelverschraubungen und/oder
Adapter die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
• Die Gewindeart der Kabeleinführungen ist der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
• Die Schrauben der Feldverdrahtungsklemmen müssen mit den vorgeschriebenen
Anzugsmomenten festgezogen werden: 0,22 bis 0,25 Nm.
• Die Anschlüsse für die Ethernet-Kommunikation müssen in Übereinstimmung mit
IEEE 802.3 vorgenommen werden, um einer Überspannung > 119 V vorzubeugen.
WARNUNG
- NICHT IN POTENZIELL EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN ÖFFNEN
- POTENZIELLES RISIKO FÜR ELEKTROSTATISCHE AUFLADUNGEN
- BEZÜGLICH DER INSTALLATION UND DES SICHEREN GEBRAUCHS DAS
DOKUMENT IM11Y01D01-01 LESEN
<Anhang 4 Explosionsgeschütztes Instrument>
App.4-28
IM 11Y01D03-01DE-E 4. Ausgabe: 12. August 2022-00