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Vorwort; Beschreibung Der Sämaschine; Garantie; Verfall Des Garantieanspruchs - Gaspardo PA1 Gebrauch Und Wartung

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Inhaltsverzeichnis

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  • DEUTSCH, seite 57

1.0 VORWORT

Dieses Heft bescheibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.
Das vorliegende Handbuch ist ein integrierender Teil des
Produkts und muß über die gesamte Lebensdauer der Maschine
gut aufbewahrt werden, damit es jed-erzeit zum Nachschlagen
bereitliegt.
Der Kunde hat das Personal bezüglich der Unfallgefahr, der für
die
Sicherheit
des
Schutzvorrichtungen, der durch den Schallpegel der Maschine
entstehenden Gefahren sowie bezüglich der von den
internationalen Richtlinien und dem Gesetzgeber des Landes,
in dem die Maschine eingesetzt wird, vorgesehenen allgemeinen
Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Auf jeden Fall darf
die Maschine nur von qualifiziertem Personal verwendet werden,
das die in dem vorliegenden Handbuch enthaltenen technischen
Anleitungen und Unfallverhütungsvorschriften genau zu befolgen
hat. Es ist Aufgabe des Anwenders dafür Sorge zu tragen, dass
die Maschine nur unter derartigen Bedingungen eingesetzt wird,
dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen
gewährleistet ist.
Das Produkt entspricht den folgenden EG-Normen:
- 98/37 EG Maschinenrichtlinie, die die Richtlinien 89/392 EG,
91/368 EG, 94/44 EG und 93/68 EG ersetzt und einschließt.
- 89/336 EG (betreffend die Harmonisierung der Gesetzgebung
der Mitgliedsstaaten bezüglich des Elektromaterials, das für
den Einsatz innerhalb gewisser Spannungsgrenzen
vorgesehen ist).
Zum Anpassen der Maschine wurden folgende Normen
angewandt:
- EN 292-1:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Begriffe,
grundlegende Methodik.
- EN 292-1 A/1:1992
- EN 292-2:1992 (Sicherheit der Maschine) Grundlegende
Konzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Technische
Spezifikationen und Prinzipien.
- EN 294:1993 (Sicherheit der Maschine) Sicherheitsabstand,
damit die oberen Gliedmaßen nicht in gefährliche Bereiche
gelangen
- EN
982:1997
Sicherheitsvoraussetzungen bezüglich Systemen und deren
Komponenten für ölhydraulische und pneumatische Antriebe.
- EN 1553:1999 (Landwirtschaftsmaschinen) Selbstfahrende,
geschleppte,
halbgeschleppte
Landwirtschaftsmaschinen
Sicherheitsanforderungen.
1.1 BESCHREIBUNG DER SÄMASCHINE
Diese Landmaschinen können nur von Schleppern betrieben
werden, die mit einem Heck- und Fronthubwerk mit
entsprechenden Universal-Dreipunktgestängen ausgerüstet
sind. Das Gerät zur Verteilung von Mineraldünger in Kombination
mit einer Einzelkornsämaschine und Hackmaschinen geeignet.
Die zu verteilende Menge wird mittels der Dosiervorrichtung
eingestellt, deren Antrieb für Haftreibung durch das Treibrad
erfolgt.
cod. 19502160
ACHTUNG
Bedieners
vorgesehenen
(Sicherheit
der
oder
-
Allgemeine
Das Geräts ist auss-chließlich für den angeführten Betrieb zu
verwenden. Es wird eine Arbeitsgeschwindigkeit von 6÷8 km/
h empfohlen. Der Straßentransport die Maschine muss mit
leeren
Behältern
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erfolgen. Jeder andere
Ein-satz,der von den im vorliegenden Handbuch beschriebenen
Anleitungen abweicht, kann die Maschinebeschädigen und
stellt eine Ge-fahr für den Anwender dar.
Der einwandfreie Betrieb des Geräts hängt von der korrekten
Anwendung und von der regelmäßigen Wartung ab. Die hier
beschriebenen Anleitungen müssen daher zur Verhütung jeder
Art von Störungen, die den einwandfreien Betrieb der Maschine
und die Lebensdauer derselben beeinträchtigen könnten, genau
befolgt werden. Ferner werden alle Informationen für den besten
Einsatz
der
Wartungsanweisungen mitgeliefert. Bei Nichtbeachten der
Vorschriften und Anleitungen und bei Nach-lässigkeit übernimmt
der Hersteller keine Haftung. Der Hersteller steht jederzeit für
einen sofortigen technischen Kun-dendienst und für alle
Probleme, die dem Erreichen der optimalen Maschinenleistung
entgegenstehen, zur vollständigen Verfügung.

1.2 GARANTIE

- Beim Eintreffen der Maschine ist sofort zu kontrollieren, daß
die Maschine keine Transportschäden aufweist und daß das
Zubehör vollständig und unbeschädigt ist.
- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach
Erhalt der Maschine schriftlich geltend gemacht werden.
- Der Käufer kann seine
machen, wenn er
Bedingungen eingehalten hat.
- Die Garantie ist 2 Jahre ab Lieferdatum der Maschine gültig
und deckt jeden Materialfehler.
- Die Garantie schließt die Lohnund Versandkosten nicht ein
(das Material reist auf Gefahr und Risiko des Käufers.
- Von der Garantie sind Personenund Sachschäden
offensichtlich ausgeschlossen.
- Die Garantie beschränkt sich auf die Reparatur und den Ersatz
des defekten Teils, laut Anweisungen des Herstellers.
Händler oder Anwender können vom Hersteller keinen Ersatz für
ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskräfte, Transport,
Maschine)
mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, Ernteverlust,
usw.) fordern.
gefahrene

1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS

Über das im Liefervertrag be-schriebene hinaus, verfällt die
Garantie:
- Wenn die in der Tabelle der Technischen Daten angegebenen
Grenzen überschritten werden.
- Wenn die in diesem Handbuch enthaltenen Anleitungen nicht
streng befolgt werden.
- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fall
von anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.
- Wenn ohne schriftliche Genehmigung des
Abände rungen an der Maschine vorge-nommen werden
oder keine Originalersatzteile verwendet werden.
g
DEUTSCH
ACHTUNG
und
Trichtern
Maschine
sowie
die
Garantie ansprüche
die im
Liefervertrag
bei
einer
Gebrauchs-
und
nur
geltend
aufgeführten
Herstellers
57

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