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Füllung Des Aggregates; Besondere Betriebszustände; Aufladbare Flüssigkeiten; Kennzeichnung - Richter MNK-B Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

Dichtungslose magnet-chemie-normpumpe in blockbauweise ab baugröße 25-25-125
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Inhaltsverzeichnis

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, Blockbauweise
Baureihe MNK-B
2.6.1 Füllung des Aggregates
Beim
Pumpenbetrieb
flüssigkeitsberührte Innenraum der Pumpe
ständig mit Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre dort
vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen
chungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme müs-
sen sorgfältig gefüllt sein.
2.6.2 Besondere Betriebszustände
In der Standardausführung werden der
Spalttopf und die Gleitlagerung durch einen
Spülstrom gekühlt bzw. geschmiert.
Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen, Ga-
seintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen werden
und dadurch ein unzulässiger Temperaturanstieg ent-
stehen. Geeignete Überwachungsmaßnahmen vorse-
hen. Siehe Abschnitt 5.6
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
trieb außerhalb dieses Bereiches muss sichergestellt
werden, dass die maximal zulässige Fördermenge ent-
sprechend der Pumpenkennlinie nicht überschritten
und die maximal zulässige Arbeitstemperatur entspre-
chend Abschnitt 2.6.7 eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge kann sich der Differenz-
druck vor und hinter der Gleitlagerung so stark verrin-
gern, dass Mangelschmierung bzw. Trockenlauf auftre-
ten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium auf
Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen, dass
die maximal zulässige Oberflächentemperatur der ent-
sprechenden Temperaturklasse überschritten wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten bzw. falsche Auswahl der Magnet-
kupplung kann zur Entkopplung des Innen- und Außen-
rotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw. Außen-
rotor Wirbelströme induziert und es kann zu einem un-
zulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-
maßnahmen zu schaffen. Siehe Abschnitt 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR) um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf der
Gleitlagerung zu vermeiden.
2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten
Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten
(Leitfähigkeit < 10
bei nichtleitfähiger Auskleidung der Pumpe
mit Inertgas zu spülen. Siehe Abschnitt 6.3.
9230-005-de
Revision 15
TM 10272
Ausgabe 01/2021
muss
wir
entsprechende
Überwa-
einzuhalten. Bei Be-
Opt
-8
S/m) ist beim Entleeren

2.6.4 Kennzeichnung

Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe bezieht
der
sich auf den Pumpenteil. Für Wellenkupplung
und Motor bzw. für weitere Anbauten muss eine
separate Konformitätserklärung vorliegen sowie
eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden
sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen (z.B.
Motor, Wellenkupplung)
Kennzeichnung auf dem Pumpenteil und gegebenen-falls
weiteren Anbauteilen zu entfernen oder unkennt-lich zu
machen.Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung
ohne ATEX-Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen, die hauptsächlich von den
Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf nach
DIN EN ISO 80079-36 Kapitel 11.2 f) und g) keine Tem-
peraturklasse oder Temperatur angegeben werden. In
diesem Fall muss in der Kennzeichnung eine Temperatur-
Bereichskennzeichnung (z. B. T4 ... T4 bei Gas oder bei
Stäuben T135°C ... T200°C) enthalten sein.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Abschnitt
2.6.7, Temperaturgrenzen, zu bestimmen

2.6.5 Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungs-
kontrolle keinesfalls durch kurzes Einschalten
der ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine
unzulässige Temperaturerhöhung an der
Gleitlagerung verhindert wird.
Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur
bei gefüllter Pumpe oder mit Drehfeldmesser
durchzuführen! Siehe auch Abschnitt 6.1.2.

2.6.6 Betriebsweise der Pumpe

Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem und
leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan gestartet
werden. Das Anfahren gegen eine geschlossene Rück-
schlagarmatur ist auch möglich. Unmittelbar nach dem
Hochlauf ist das druckseitige Absperrorgan auf den Be-
triebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Abschnitt 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!
Es besteht die Gefahr, dass bereits nach kurzer
Zeit hohe Oberflächentemperaturen am Pum-
pengehäuse durch rasches Aufheizen der Flüs-
sigkeit im Pumpeninneren entstehen.
Ein rascher Druckanstieg im Innern der Pumpe
birgt die Gefahr der Überbeanspruchung bis
zum Bersten .
Die Pumpe darf nicht im un- oder teilgefüll-
ten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb sein.
Dadurch treten schwere Schäden an der
Pumpe auf und es können zusätzliche Ge-
fahren für die Umgebung auftreten.
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wird
empfohlen,
die
Ex-

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