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Für Betreiber/Bediener; Für Die Instandhaltung; Eigenmächtiger Umbau Und Ersatzteilherstellung; Unzulässige Betriebsweisen - Richter SCK-B Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

Chemie-normpumpe
Inhaltsverzeichnis

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Baureihe SCK-B,
2.2
Für Betreiber/Bediener
Zu beachten sind:
♦ die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicher-
heitshinweise,
♦ die bestehenden Vorschriften zur Unfallverhütung,
♦ sowie interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-
vorschriften des Betreibers.
♦ Heiße oder kalte Maschinenteile müssen bauseitig
gegen Berührung gesichert sein.
♦ Es dürfen keine Schutzeinrichtungen entfernt wer-
den, wenn die Maschine in Betrieb ist.
♦ Gefährdungen durch elektrische Energie sind aus-
zuschließen.
♦ Leckagen gefährlicher Medien (z.B. explosiv, giftig,
heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Ge-
fährdung für Personen und die Umwelt entsteht.
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Achtung bei Einsatz der Aggregate in
explosionsgefährdeten Bereichen!
Unzulässige
verhindert werden.
2.3
Für die Instandhaltung
Grundsätzlich sind Arbeiten an dem Aggregat nur im
Stillstand durchzuführen.
Die in der Betriebsanleitung beschriebene Außerbe-
triebnahme des Aggregates muss unbedingt eingehal-
ten werden. Siehe Abschnitt 6.3.
Pumpen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern,
müssen dekontaminiert werden.
Unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten müssen alle
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen wieder ange-
bracht bzw. in Funktion gesetzt werden.
Vor Wiederinbetriebnahme sind die in Abschnitt 6.1
aufgeführten Punkte zu beachten.
2.4
Eigenmächtiger Umbau und
Ersatzteilherstellung
Umbau oder Veränderungen der Maschine sind nur
nach Absprache mit dem Hersteller zulässig.
Originalersatzteile und vom Hersteller autorisiertes Zu-
behör dienen der Sicherheit.
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
2.5
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend
Abschnitt 2.1 der Betriebsanleitung gewährleistet.
Die im Datenblatt angegebenen Grenzwerte dürfen auf
keinen Fall überschritten werden.
9220-007-de
Revision 02
TM 10272
Ausgabe 01/2021
Baugröße 25-25-100
Betriebsweisen
müssen
2.6

Explosionsschutz

Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen
sind
zur
Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Abschnitt 2.6.1 bis 2.6.9 zwingend erforderlich.
2.6.1 Füllung des Aggregates
Beim Pumpenbetrieb muss der flüssigkeits-
berührte Innenraum der Pumpe ständig mit
Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre dort
vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird verhin-
dert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen
Überwachungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
müssen sorgfältig gefüllt sein.
2.6.2 Besondere Betriebszustände
Die Pumpe dient standardmäßig zum För-
dern von aggressiven und entzündlichen
Flüssigkeiten.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
Betrieb
außerhalb
sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht überschritten
und
Arbeitstemperatur
entsprechend
eingehalten wird.
Bei zu großer Fördermenge besteht die Gefahr, dass
der Druck im Bereich der Gleitringdichtung (GLRD) so-
weit absinkt, dass der Dampfdruck der Flüssigkeit un-
terschritten wird. Dadurch kann es insbesondere bei
den Einzel-GLRD's zu Trockenlauf mit einhergehender
unzulässiger Erwärmung sowie zur Zerstörung der
GLRD kommen.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium auf
Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen, dass
die maximal zulässige Oberflächentemperatur der ent-
sprechenden Temperaturklasse überschritten wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten können zu unzulässigen Betriebs-
weisen führen und sind daher unbedingt zu vermeiden.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-maß-
nahmen zu schaffen. Siehe Abschnitt 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte 0,5 m höher
liegen als der NPSH-Wert der Pumpe (NPSHR), um
Schäden an der Pumpe zu vermeiden.
Seite 6
Gewährleistung
wir
entsprechende
einzuhalten. Bei
Opt
dieses
Bereiches
muss
die
maximal
zulässige
Abschnitt
des
2.6.7

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