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Füllung Des Aggregates; Besondere Betriebszustände; Aufladbare Flüssigkeiten; Kennzeichnung - Richter RMI-B Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Baureihe RMI-B
, in Blockbauweise
2.6.1 Füllung des Aggregates
Bei Pumpenbetrieb muss der flüssigkeits-
berührte Innenraum der Pumpe ständig mit
Förderflüssigkeit gefüllt sein.
Es kann somit keine explosionsfähige Atmosphäre dort
vorliegen und die Gefahr von Trockenlauf wird
verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicherstellen,
empfehlen
wir
chungsmaßnahmen vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
sorgfältig füllen.
2.6.2 Besondere Betriebszustände
In der Standardausführung werden der
Spalttopf und die Gleitlagerung durch einen
Spülstrom gekühlt bzw. geschmiert.
Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen, Ga-
seintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen werden
und dadurch ein unzulässiger Temperaturanstieg ent-
stehen. Geeignete Überwachungsmaßnahmen vorse-
hen. Siehe Kapitel 5.6.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
Betrieb
außerhalb
sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht
überschritten
und
Arbeitstemperatur
entsprechend
eingehalten wird.
Bei
zu
großer
Fördermenge
Differenzdruck vor und hinter der Gleitlagerung so stark
verringern, dass Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
auftreten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium auf
Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen, dass
die maximal zulässige Oberflächentemperatur der
entsprechenden Temperaturklasse überschritten wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten
bzw.
Magnetkupplung kann zur Entkopplung des Innen- und
Außenrotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw.
Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann zu
einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-maß-
nahmen zu schaffen. Siehe Kapitel 5.6.
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR), um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf der
Gleitlagerung zu vermeiden.
2.6.3 Aufladbare Flüssigkeiten
Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten (Leitfähigkeit
-8
<10
S/m) ist beim Entleeren der Pumpe mit Inertgas
zu spülen. Siehe Kapitel 6.3.
9430-005-de
Revision 03
TM 10272
Ausgabe 01/2021
entsprechende
Überwa-
einzuhalten. Bei
Opt
dieses
Bereiches
muss
die
maximal
zulässige
Kapitel
kann
sich
falsche
Auswahl

2.6.4 Kennzeichnung

Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-
ten muss eine separate Konformitätserklä-
rung vorliegen sowie eine entsprechende
Kennzeichnung vorhanden sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen (z.B.
Motor, Wellenkupplung)
Kennzeichnung auf dem Pumpenteil und gegebenenfalls
weiteren Anbauteilen zu entfernen oder unkenntlich zu
machen.
Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne ATEX-
Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen, die hauptsächlich von den
Betriebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf nach
DIN EN ISO 80079-36 Kapitel 11.2 f) und g) keine Tem-
peraturklasse oder Temperatur angegeben werden. In
diesem Fall muss in der Kennzeichnung eine Temperatur-
Bereichskennzeichnung (z. B. T4 ... T3 bei Gas oder bei
Stäuben T135°C ... T200°C) enthalten sein.
Die Temperaturklasse ist vom Betreiber nach Abschnitt
2.6.7, Temperaturgrenzen, zu bestimmen

2.6.5 Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskon-
2.6.7
trolle keinesfalls durch kurzes Einschalten der
ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine unzu-
der
lässige Temperaturerhöhung an der Gleitla-
gerung verhindert wird.
Wir empfehlen die Drehrichtungskontrolle nur bei gefüllter
Pumpe und mit Drehfeldmesser durchzuführen! Siehe
auch Kapitel 6.1.2.

2.6.6 Betriebsweise der Pumpe

Die Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem und
leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan gestartet
der
werden. Das Anfahren gegen eine geschlossene
Rückschlagarmatur ist auch möglich. Unmittelbar nach
dem Hochlauf ist das druckseitige Absperrorgan auf den
Betriebspunkt einzuregeln.
Siehe auch Kapitel 5.4.1.
Ein Betrieb mit geschlossenen Absperrorganen in
Saug- und / oder Druckleitung ist nicht erlaubt!
Es besteht die Gefahr, dass bereits nach kur-
zer Zeit hohe Oberflächentemperaturen am
Pumpengehäuse durch rasches Aufheizen
der Flüssigkeit im Pumpeninneren entstehen.
Ein rascher Druckanstieg im Innern der
Pumpe
Überbeanspruchung bis zum Bersten.
Die Pumpe darf nicht im un- oder teilgefüll-
ten Zustand (Trockenlauf) in Betrieb sein.
Dadurch treten schwere Schäden an der
Pumpe auf und es können zusätzliche Ge-
fahren für die Umgebung auftreten.
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wird
empfohlen,
die
birgt
die
Gefahr
Ex-
der

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