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Besondere Bedingungen Für Den Explosionsschutz; Füllung Des Aggregates; Besondere Betriebszustände; Aufladbare Flüssigkeiten - Richter RMI Serie Einbau- Und Betriebsanleitung

Dichtungslose magnet-chemienormpumpe
Inhaltsverzeichnis

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Baureihe RMI
2.6
Besondere Bedingungen für
den Explosionsschutz
Beim Einsatz der Aggregate in explosionsgefährdeten
Bereichen
sind
zur
Explosionsschutzes die Maßnahmen und Hinweise in
Kapitel 2.6.1 bis 2.6.9 zwingend einzuhalten.
2.6.1
Füllung des Aggregates
Bei
Pumpenbetrieb
flüssigkeitsberührten
Pumpe ständig mit Förderflüssigkeit füllen.
Somit liegt dort keine explosionsfähige Atmosphäre vor
und die Gefahr von Trockenlauf wird verhindert.
Kann der Betreiber dies nicht sicher-
stellen,
empfehlen
chende Überwachungsmaßnahmen
vorzusehen.
Auch alle Hilfs-, Heiz- und Kühlsysteme
müssen sorgfältig gefüllt sein.
2.6.2
Besondere Betriebszustände
In der Standardausführung werden der
Spalttopf und die Gleitlagerung durch ei-
nen Spülstrom gekühlt bzw. geschmiert.
Durch Eigenschaften der Flüssigkeit (z.B. Verkleben
durch unzulässigen Feststoffeintrag, Verstopfen, Ga-
seintrag, ...) kann der Kühlstrom unterbrochen werden
und dadurch ein unzulässiger Temperaturanstieg ent-
stehen. Geeignete Überwachungsmaßnahmen vorse-
hen. Siehe Kapitel 5.6.
Für einen sicheren Pumpenbetrieb empfehlen wir eine
Fördermenge von 0,3 bis 1,1 Q
Betrieb
außerhalb
sichergestellt werden, dass die maximal zulässige
Fördermenge entsprechend der Pumpenkennlinie
nicht
überschritten
und
Arbeitstemperatur
entsprechend
eingehalten wird.
Bei
zu
großer
Fördermenge
Differenzdruck vor und hinter der Gleitlagerung so stark
verringern, dass Mangelschmierung bzw. Trockenlauf
auftreten kann.
Bei zu kleiner Fördermenge kann sich das Medium auf
Grund der Flüssigkeitsreibung so stark erwärmen, dass
die maximal zulässige Oberflächentemperatur der
entsprechenden Temperaturklasse überschritten wird.
Überlastung, Überhitzung oder Nichtbeachtung der
Auslegungsdaten
bzw.
Magnetkupplung kann zur Entkopplung des Innen- und
Außenrotors führen. Dadurch werden am Innen- bzw.
Außenrotor Wirbelströme induziert und es kann zu
einem unzulässigen Temperaturanstieg kommen.
Abhilfe ist durch entsprechende Überwachungs-maß-
nahmen zu schaffen. Siehe Kapitel 5.6.
9430-001-de
Revision 03
TM 10272
Ausgabe 01/2021
Gewährleistung
Innenraum
wir
entspre-
einzuhalten. Bei
Opt
dieses
Bereiches
muss
die
maximal
zulässige
Kapitel 2.6.7
kann
sich
falsche
Auswahl
Der Anlagen-NPSH-Wert (NPSHA) sollte mindestens
0,5 m höher liegen als der NPSH-Wert der Pumpe
(NPSHR), um Mangelschmierung bzw. Trockenlauf der
Gleitlagerung zu vermeiden.
2.6.3
Aufladbare Flüssigkeiten
des
Bei Betrieb mit aufladbaren Flüssigkeiten (Leitfähigkeit
-8
<10
S/m) beim Entleeren der Pumpe mit Inertgas spülen.
Siehe Kapitel 6.3.
den
2.6.4

Kennzeichnung

der
Die Ex-Kennzeichnung auf der Pumpe be-
zieht sich auf den Pumpenteil. Für Wellen-
kupplung und Motor bzw. für weitere Anbau-
ten muss eine separate Konformitätserklä-
rung vorliegen sowie eine entsprechende
Kennzeichnung vorhanden sein.
Beispiel der Kennzeichnung auf dem Pumpenteil:
Bei der Montage der Pumpe mit nicht Ex-Bauteilen (z.B.
Motor,
Wellenkupplung)
Kennzeichnung auf dem Pumpenteil und gegebenenfalls
weiteren Anbauteilen zu entfernen oder unkenntlich zu
machen.
Für diesen Fall gilt die Konformitätserklärung ohne ATEX-
Kennzeichnung.
Bei Oberflächentemperaturen, die hauptsächlich von den Be-
triebsbedingungen der Pumpe abhängen, darf nach DIN EN
ISO 80079-36 Kapitel 11.2 f) und g) keine Temperaturklasse
oder Temperatur angegeben werden. In diesem Fall muss in
der Kennzeichnung eine Temperatur-Bereichskennzeich-
nung (z. B. T4 ... T3 bei Gas oder bei Stäuben T135°C ...
T200°C) enthalten sein.
Die Temperaturklasse Die Temperaturklasse ist vom Betrei-
ber nach Abschnitt 2.6.7, Temperaturgrenzen, zu bestim-
men
2.6.5

Drehrichtungskontrolle

Besteht auch während der Installationsphase
der
Explosionsgefahr, darf die Drehrichtungskon-
trolle keinesfalls durch kurzes Einschalten
der ungefüllten Pumpe erfolgen, damit eine
unzulässige Temperaturerhöhung an der
Gleitlagerung verhindert wird.
Wir empfehlen die
nur bei ausgerückter Kupplung oder mit
Drehfeldmesser durchzuführen! Siehe auch
Kapitel 6.1.2.
der
2.6.6

Betriebsweise der Pumpe

D ie Pumpe darf nur mit voll geöffnetem saugseitigem und
leicht geöffnetem druckseitigem Absperrorgan gestartet
werden. Das Anfahren gegen eine geschlossene
Rückschlagarmatur ist auch möglich. Unmittelbar nach
dem Hochlauf ist das druckseitige Absperrorgan auf den
Betriebspunkt einzuregeln. Siehe auch Kapitel 5.4.1 .
Seite 7
wird
empfohlen,
die
Drehrichtungskontrolle
Ex-

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