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Explosionsschutz-Kennzeichnung Für Geräte Mit Mehreren Zündschutzarten - ABB TTF300 Inbetriebnahmeanleitung

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TTF300 TEMPERATUR-MESSUMFORMER FELDMONTAGE | CI/TTF300-DE REV. H
Explosionsschutz-Kennzeichnung für Geräte mit
mehreren Zündschutzarten
Die Kodierung der Zündschutzart des Gerätes gemäß
Bestellinformationen kann auch auf verschiedene
Explosionszulassungen für unterschiedliche Zündschutzarten
verweisen.
Es können die Zündschutzarten „Eigensicherheit", „Druckfeste
Kapselung" und „Staub-Explosionsschutz" für ein Gerät möglich
sein.
Nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft die
Explosionsschutz-Kennzeichnung für die Zündschutzarten
„Eigensicherheit" und „Druckfeste Kapselung":
1 Auswahlfelder zur Markierung der Zündschutzart
Abbildung 16: Beispiel für mehrere Zündschutzarten: „Eigensicherheit" und „Druckfeste
Kapselung", Kodierung der Zündschutzart: E4.
Erforderliche Maßnahmen vor dem Einsatz von Geräten mit
mehreren Zündschutzarten
HINWEIS
Hinweis für Temperatur-Messumformer mit mehreren
Zündschutzarten
Bevor der Messumformer installiert wird, muss die gewählte
Schutzart in dauerhafter Form auf dem Ex-
Zertifizierungsschild markiert werden.
Der Messumformer darf dann während seiner gesamten
Betriebsdauer nur mit der einmal gewählten Schutzart
betrieben werden.
Sollten zwei Schutzarten auf dem Ex-Zertifizierungsschild
dauerhaft angegeben sein, darf der Messumformer nicht
in Bereichen verwendet werden, die als
explosionsgefährdet eingestuft worden sind.
Geräte mit mehreren Zündschutzarten dürfen nur in einer der
möglichen Zündschutzarten betrieben werden.
Anwender müssen sich vor der Inbetriebnahme für eine dieser
Zündschutzarten bzw. deren zugehörige Zulassung entscheiden.
Die Kodierung „E4" ermöglicht die Zündschutzarten
„Eigensicherheit", Typ „TTF300-E1" und „Druckfeste
Kapselung", Typ „TTF300-E3".
Die Kodierung „D6" ermöglicht die Zündschutzarten
„Eigensicherheit", Typ „TTF300-E1" und „Staub-
Explosionsschutz", Typ „TTF300-D5".
Weitere Kombinationen sind grundsätzlich möglich.
Der Einsatz in explosionsfähigen hybriden Gemischen
(gleichzeitiges Auftreten von explosionsfähigen Stäuben und
Gasen) ist gemäß EN 60079-0 und EN 60079-31 derzeit nicht
zulässig.
Das Zusatzschild enthält zwei Auswahlfelder (siehe
Abbildung 16) zur Markierung.
Es ist unbedingt erforderlich, eines der beiden Auswahlfelder auf
der linken Seite dauerhaft entsprechend der gewählten
Zündschutzart der Anwendung zu markieren. Dieses muss
erfolgen, bevor der TTF300 in der Anwendung in Betrieb
genommen wird.
Die Markierung muss dauerhaft und nicht entfernbar
aufgebracht werden, z. B. mit einem ätzenden oder
säurehaltigen Stift oder durch Einstempeln in ein metallisches
Schild.
Nicht markierte Geräte dürfen NICHT in Betrieb genommen
werden.
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