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Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Combi D 6 Gebrauchsanweisung

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Zubehör
Zeitschaltuhr ZUCB kpl. mit 3 m Anschlusskabel (Art.-Nr.
34043-01). Verlängerungskabel 6 m für die Zeitschaltuhr
ZUCB (Art.-Nr. 34301-03).
Heizelement für FrostControl mit Anschlusskabel 1,5 m und
Sicherungsblech (Art.-Nr. 70070-01).
Standardmäßig liefert Truma zu jedem Bedienteil und jeder
Zeitschaltuhr einen passenden Abdeckrahmen in der Farbe
achatgrau. Als Zubehör sind außerdem noch weitere Ab-
deckrahmen in den Farben schwarz, beige, platin oder gold
erhältlich.
Passend für die Bedienteile oder die Zeitschaltuhr geben die in
8 verschiedenen Farben erhältlichen Seitenteile einen optisch
gefälligen Abschluss.
Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Fachhändler.
Anreihclip, 1 Stück (Art.-Nr. 34000-65900).
Für die Montage mehrerer Truma Bedienteile neben einander.
Weiteres Zubehör (ohne Abbildung) für das Bedienteil:
– Bedienteilkabel 6 m (Art.-Nr. 34020-21400)
– Kupplung (Art.-Nr. 34020-21500)
– Verlängerungskabel 3 m inkl. Kupplung (Art.-Nr. 34301-02)
– Verlängerungskabel 6 m inkl. Kupplung (Art.-Nr. 34301-01)
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MODIMIDOFRSASO
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nach besserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlos sen. Die Vorschriften
des Produkthaftungs gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werks kun den-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind nä-
her zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
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