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Einbauanweisung; Truma Hersteller-Garantieerklärung; Verwendungszweck; Zulassung - Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung

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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Seriennummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr
zum Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu über-
senden. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete
Gasdruckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
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Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten Ein-
bauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw. ein
falscher Einbau kann zur Gefährdung von Personen
und zu Sachschäden führen.

Verwendungszweck

Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motorca-
ravans, PKW, LKW) konstruiert. Der Einbau in Boote ist nicht
zulässig. Andere Anwendungen sind nach Rücksprache mit
Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.

Zulassung

Konformitätserklärung
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien:
– Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG
– Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG, 2006/119/EG
Typgenehmigungs nummer e1 00 0144
– EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
– Funkentstörung in KFZ 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG
Typgenehmigungsnummer e1 03 2605
– Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-Ident-Nummer vor:
CE-0085AO0008
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.

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