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Technische Daten; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Trumatic C 6002 EH Gebrauchsanweisung

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Technische Daten

ermittelt nach EN 624 bzw. Truma Prüfbedingungen
Gasart:
Flüssiggas (Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 mbar
Wasserinhalt:
12 Liter
Aufheizzeit von ca. 15°C bis ca. 60°C:
Sommer-/Gasbetrieb: ca. 30 Min. (gemessen nach EN15033)
Sommer-/Elektrobetrieb (1800 W): ca. 45 Min.
Winterbetrieb: ca. 60 Min. aufwärts
(abhängig von der abgegebenen Heizleistung)
Wasserdruck:
max. 2,8 bar
Nennwärmeleistung:
Flüssiggas: 2000 W, 4000 W, 6000 W
Elektrisch: 900 W, 1800 W
Gasverbrauch:
170 – 480 g/h
Luftfördermenge:
max. 287 m³/h (frei ausblasend, ohne Warmluftrohr)
Stromaufnahme bei 12 V:
Heizung + Boiler: 0,2 – 5,6 A
Boiler aufheizen: 0,4 A
Ruhestrom: 0,001 A
Stromaufnahme des elektrischen Sicherheits-/
Ablass ventils bei 12 V:
0,035 A
Stromaufnahme bei 230 V:
900 W (3,9 A) oder 1800 W (7,8 A)
Gewicht:
ca. 18,7 kg (ohne Wasserinhalt)
Konformitätserklärung:
Die Trumatic C 6002 EH ist durch den DVGW geprüft und
erfüllt die Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-
Ident-Nummer vor:
CE-0085AS0122.
Die Heizung erfüllt die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG mit
den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer:
e1 00 0146.
Die Heizung erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergänzungen
2004/104/EG und 2005/83/EG und trägt die Typengenehmi-
gungsnummer:
e1 03 2499.
Die Heizung erfüllt die EMV-Richtlinie 89/336/EWG und die
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG.
Technische Änderungen vorbehalten!
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Ge-
rätes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzufüh-
ren sind. Daneben bestehen
die gesetzlichen Gewährleis-
tungsansprüche gegen den
Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
anderen als Truma Original-
teilen in den Geräten und
bei Verwendung ungeeig-
neter Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung
der Truma Einbau- und
Gebrauchs anweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer
und dem Endverbraucher
eintreten. Der Hersteller
wird solche Mängel durch
Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl
durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Leistet der
Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich
der reparierten oder ausge-
tauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist
läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter
sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaf-
tungs gesetzes bleiben
unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma Werks kun -
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie
fallenden Mangels – insbe-
sondere Transport-, We ge-,
Arbeits- und Materialkosten –
trägt der Hersteller, soweit
der Kun dendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind nicht
von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserie teilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet:
Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Stö-
rungen grundsätzlich das
Truma Servicezentrum zu
benachrichtigen; in anderen
Ländern stehen die jewei-
ligen Service partner (siehe
Adressenverzeichnis) zur
Verfügung. Beanstandungen
sind näher zu bezeichnen.
Ferner ist die ordnungsge-
mäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die
Fabriknummer des Gerätes
sowie das Kaufdatum anzu-
geben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall
vorliegt, muss der Endver-
braucher das Gerät auf seine
Gefahr zum Hersteller brin-
gen oder ihm übersenden.
Bei Schäden an Heizkörpern
(Wärmetau scher) ist der
Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall über-
nimmt das Werk die Trans-
portkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksen-
dung. Liegt kein Garantiefall
vor, gibt der Hersteller dem
Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu
übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen
auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
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