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Technische Daten; Truma-Hersteller-Garantieerklärung - Truma S 55 T Gebrauchsanweisung

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Zur Montage das Trumavent-
Gebläse erst in den Luftver-
teiler schieben und dann mit
der Haltefeder befestigen.
4
Besondere
Einbauhinweise
Achtung: Diese Heizung darf
nicht in Reisemobile einge-
baut werden, die für die Zu-
lassung in Deutschland be-
stimmt sind!
In anderen Ländern müssen
die jeweils gültigen Vorschrif-
ten bzw. Einschränkungen für
den Betrieb während der
Fahrt eingehalten werden.
1. Bei Betrieb der Heizung
- insbesondere während
der Fahrt - muß der Dachka-
min frei im Luftstrom liegen.
Ggf. ist zusätzlich eine Kamin-
verlängerung AKV (Art.-Nr.
30010-20800) einzubauen.
Die Reisemobilhersteller sind
angehalten, ggf. die optimale
Kombination von Verbren-
nungsluft-Ansaugverlänge-
rung und Dachkamin-Verlän-
gerung bei den einzelnen
Auslieferungszuständen ihrer
Fahrzeuge durch Versuchs-
fahrten zu ermitteln und mit
Truma abzustimmen.
Dachaufbauten sowie ver-
stautes Gepäck im Umkreis
des Abgaskamins stören die
Funktion der Heizung, insbe-
sondere während der Fahrt.
Die Flamme kann dadurch
zurückbrennen und Schäden
an der Heizung und am Fahr-
zeug verursachen. In diesen
Fällen müssen weitere Ka-
minverlängerungen verwen-
det werden, so daß der Ka-
minaufsatz mindestens 10 cm
über die Gegenstände hinaus-
ragt. Bei Nichtbeachtung die-
ser Hinweise besteht kein Ga-
rantieanspruch für entstande-
ne Schäden an der Heizung
und am Fahrzeug.
2. Wird der Fahrzeugboden
mit Unterbodenschutz ver-
sehen, muß der unter dem
Wagen befindliche Verbren-
nungsluft-Ansaugstutzen ab-
gedeckt werden, damit der
entstehende Spritznebel nicht
zu Funktionsstörungen der
Heizungsanlage führt. Nach
Abschluß der Arbeiten Ab-
deckung wieder entfernen.

Technische Daten

Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck: 30 mbar,
bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan
(siehe Fabrikschild)
Nennwärmeleistung:
5000 W
Gasverbrauch: 18 - 415 g/h
Betriebsspannung:
Heizung: 1,5 V
Gebläse: 12 V
Stromaufnahme:
Heizung: 50 mA (Zünden)
0,01 mA (Überwachen)
Gebläse: 0,3 bis 1,0 A
Luftfördermenge:
3
bis 170 m
/h
Gewicht:
ca. 14,5 kg (ohne Gebläse)
ca. 16 kg (inkl. Gebläse)
Konformitätserklärung:
Die Truma S 55 T ist durch
den DVGW baumustergeprüft
und erfüllt die EG Gasgeräte-
Richtlinie (90/396/EWG) so-
wie die mitgeltenden
EG-Richtlinien. Für EU-Länder
liegt die Produkt-Ident-Num-
mer vor: CE-0085AU0098
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Ge-
währleistungsansprüche ge-
gen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch be-
steht nicht bei Schäden am
Gerät
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
- infolge Nichteinhaltung
unserer Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer
Behandlung,
- infolge unsachgemäßer
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 12 Monaten seit
Abschluß des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nachbes-
serung beseitigen, behält
sich jedoch das Recht vor,
statt der Mängelbeseitigung
Ersatz zu liefern. Die Geltend-
machung von mittelbaren
Schäden oder Folgeschäden
ist ausgeschlossen. Die Vor-
schriften des Produkthaf-
tungsgesetzes bleiben unbe-
rührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels - insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten -
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
im Ausland sind nicht von
der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerä-
tes (z.B. Demontage von Mö-
bel- oder Karosserieteilen)
können nicht als Garantielei-
stung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
In Deutschland ist bei Stö-
rungen grundsätzlich die
Truma-Servicezentrale in
Putzbrunn/München zu be-
nachrichtigen; im Ausland
stehen die jeweiligen Service-
partner (siehe Adressenver-
zeichnis) zur Verfügung. Be-
anstandungen sind näher zu
bezeichnen. Ferner ist die
ordnungsgemäß ausgefüllte
Garantie-Urkunde vorzulegen
oder die Fabriknummer des
Gerätes sowie das Kaufda-
tum anzugeben.
Soweit das Gerät ins Werk
gesandt wird, überprüft der
Hersteller, ob ein Garantiefall
vorliegt. Bei Schäden an
Heizkörpern (Wärmetau-
scher) ist der Gasdruckregler
ebenfalls mit einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand im Normalfall
per Frachtgut zu erfolgen. Im
Garantiefall übernimmt das
Werk die Kosten der Einsen-
dung und Rücksendung.
Liegt kein Garantiefall vor,
gibt der Hersteller dem Kun-
den Bescheid und nennt die
vom Hersteller nicht zu über-
nehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen
auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.
3

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