4 Beschreibung
4.5 Schutzeinrichtungen
4.5
Schutzeinrichtungen
4.5.1
Allgemeine Hinweise zu Schutzeinrichtungen
Damit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschine keine Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit des
Bedieners bzw. Dritter bestehen, ist die Maschine mit Schutzeinrichtungen ausgestattet.
Das unbefugte Entfernen oder Überbrücken (Umgehen) von Schutzeinrichtungen stellt eine strafbare Handlung
dar. Im Schadensfall erlischt jeder Haftungsanspruch.
Im Folgenden sind einige der wichtigsten Schutzeinrichtungen beschrieben.
4.5.2
Auflaufeinrichtung mit Abreißseil
Die Auflaufeinrichtung (1) unterstützt den Bremsvorgang
des transportierenden Fahrzeugs. Bei Bremsung des
Fahrzeugs läuft die Maschine auf das Fahrzeug auf und
die Bremse der Maschine wird betätigt.
Das Abreisseil (2) wird mit der Anhängekupplung ver-
bunden und löst bei ungewolltem entkuppeln die Brem-
sung der Maschine aus.
4.5.3
Überlastschutzvorrichtung
Die Überlastschutzvorrichtung blockiert beim Erreichen
des Last-Grenzwertes der folgenden Vorgänge:
•
Teleskoprohr absenken
•
Teleskoprohr ausfahren
•
Teleskoprohr drehen
•
Last anheben
Wird der Last-Grenzwert überschritten, stehen nur
noch Funktionen zur Verfügung, die das Lastmoment
verringern.
74
165-002
166-001
167-001
BA001532-de-003