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Entsorgung; Entsorgen Von Öl Und Ölhaltigen Abfällen - Hermann Paus PTK 31 Betriebsanleitung

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10 Außerbetriebnahme und Entsorgung

10.2 Entsorgung

10.2 Entsorgung
10.2.1
Entsorgen von Austauschteilen
Durch den Betrieb der Maschine fallen Abfälle und Austauschteile an, die sachgerecht und unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden müssen.
10.2.2
Umweltschutz
Verseuchung von Boden und/oder Trinkwasser durch unachtsames Verhalten bei Installations-, Reparatur- und
Wartungsarbeiten.
Insbesondere bei Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen Wasser gefährdende Stoffe wie:
Schmierfette und Öle,
Hydraulikflüssigkeiten,
von der Maschine bearbeitete oder verarbeitete Stoffe
Verschleiß-/Ersatzteile
nicht den Boden belasten oder in die Kanalisation gelangen.
Bei allen Arbeiten an und mit der Maschine sind die gesetzlichen Pflichten zur Abfallvermeidung und ordnungs-
gemäßen Verwertung/Beseitigung einzuhalten!
Die genannten Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt, transportiert, aufgeladen und entsorgt wer-
den.
10.2.3
Entsorgen von Öl und ölhaltigen Abfällen
Öl und ölhaltige Abfälle stellen ein hohes Gefahrenpotential für die Umwelt dar. Deshalb muss ihre Entsorgung
durch Spezialfirmen erfolgen.
Führen Sie diese Abfälle dem firmeninternen Entsorgungssystem zu, von dem aus sie an Spezialfirmen weiterge-
leitet werden.
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325-001
326-001
327-001
BA001532-de-003

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