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Gewährleistungsabwicklung
1.
Teile und Komponenten
Die Garantie umfasst die Erstattung der Kosten für Teile und Komponenten bei anerkannten Reklamationen.
Das Material wird auf Basis des ab Werk Preises (48488 Emsbüren, Deutschland), einschließlich Verpa-
ckung, auf kostengünstigem Frachtweg (Massengutbeförderung) inklusive Transportversicherung vergütet.
Kosten für die inländischen Steuern (MWST), die Zollgebühren und andere Abgaben bei der Einfuhr werden
nicht erstattet. Falls Ersatzteile nicht lieferbar sind und PAUS damit einverstanden ist, können Ersatzteile vor
Ort gemäß PAUS Spezifikationen bezogen werden. Die Kosten für solche Teile werden nur bis zu einem
Preis, der 1,3 Mal höher ist, als der Anschaffungspreis ab Werk Paus/Deutschland erstattet.
2.
Arbeitsstunden
Falls Gewährleistungsansprüche berechtigt sind, werden geleistete Arbeitsstunden mit PAUS Tabellen, die
Aufschluss über die durchschnittlichen Arbeitszeit, die Ausführung der Reparatur in Anspruch nimmt, abge-
glichen.Die Erstattung beläuft sich auf dem max. 1,1fachen Satz dieses Wertes. Es werden keine Sonder-
zahlungen für Überstunden oder Arbeiten an Sonn- und Feiertagen geleistet, es sei denn es wurde etwas
anderes (im Notfall) vereinbart. Vergütungssätze sind in der Anlage A festgelegt.
3.
Frachtkosten
Im Falle dessen, dass der Transport einer Maschine zu einer PAUS Partnerwerkstatt unabdingbar erscheint,
müssen zu erwartende Kosten in jedem Fall in schriftlicher Form von PAUS bestätigt werden.
4.
Vorgehensweise bei Schäden am Dieselmotor
Alle Beschädigungen am Dieselmotor, die innerhalb der Gewährleistungszeit auftreten, sind dem örtlichen
Servicepartner des Motorherstellers unverzüglich und noch vor der Reparatur zu melden; die weitere Vorge-
hensweise muss mit dem Servicepartner abgestimmt werden. Alle Anträge auf Rückerstattung entstandener
Kosten durch Gewährleistungsansprüche bezüglich des Dieselmotors müssen zusammen mit den örtlichen
Vertretungen von DEUTZ oder CATERPILLAR erfragt und bearbeitet werden, deren Entscheidungen ver-
bindlich sind.Dies ist grundsätzlich gültig, wenn keine anderen Maschinenkomponenten von PAUS derartige
Schäden am Dieselmotor verursachen. PAUS muss über alle Beschädigungen des Dieselmotors informiert,
wobei Garantieanträge zur entsprechenden Vertretung vor Ort gesendet werden.
11.1.2

Ersatzteile

Defekte oder verschlissene Teile an der Maschine dürfen nur durch Original-PAUS Teile ersetzt werden. Bei Ver-
wendung von Teilen anderer Lieferanten oder Herstellern, erlischt im Schadensfall die Garantie und die Konfor-
mität zu den entsprechenden Richtlinien ist nicht mehr gegeben.
Ersatzteile und weitere Dokumentationen Ihrer Maschine können Sie unserem Online-Portal, auf unserer Inter-
netseite www.paus.de, dem Bereich Service und Ersatzteilkatalog entnehmen.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftverkehr oder jeder Ersatzteilbestellung die Fahrgestellnummer der Maschine an.
BA001532-de-003
11 Service und Gewährleistung
11.1 Hinweise
331-001
255

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