Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hermann Paus PTK 31 Betriebsanleitung Seite 254

Inhaltsverzeichnis

Werbung

11 Service und Gewährleistung
11.1 Hinweise
1.
Während der Gewährleistungsfrist sind ausschließlich PAUS Original Ersatzteile zu verwenden.
2.
Komponenten und Betriebssysteme dürfen nicht ohne die Autorisierung des Herstellers zu einem beliebigen
Zeitpunkt während des Gewährleistungszeitraumes demontiert oder repariert werden, da der Hersteller das
Recht hat jeglichen Fehler zu beseitigen.
3.
Sämtliche Schäden müssen PAUS in schriftlicher Form mittels des PAUS Garantieantragsformulars inner-
halb von 24 Stunden nach Schadenseintritt gemeldet werden, um Folgeschäden auszuschließen (siehe
Anlage).
4.
Autorisierte Partner von PAUS werden sicherstellen, dass sich der Kunde oder Betreiber damit einverstan-
den erklärt, alle Wartungen innerhalb der Gewährleistungsfrist zum entsprechenden Wartungsintervall , wie
in der Bedienungsanleitung angegeben, durchzuführen.
5.
Ausgeführte Arbeiten (Wartungen, Reparaturen usw.), die an der Maschine ausgeführt wurden, müssen in
das für diesen Zweck vorgesehene Wartungs- und Reparatur Protokoll aufgeführt werden.
6.
Die zu im Zielland entrichtenden Zölle einer Sendung von Ersatzteilen, die im Rahmen der Gewährleistung
geliefert werden, müssen durch autorisierte Partner von PAUS oder dem Kunden getragen werden.
7.
Eine Versicherung wird durch autorisierte Partner von PAUS oder durch den Kunden gemäß Incoterms 2010
für Fracht und Versicherung ab Werk abgeschlossen.
Verantwortung und Haftung von Firma Paus
1.
PAUS liefert Ersatzteile, die für die Ausführung von Reparaturen an PAUS Maschinen unter Gewährleistung
benötigt werden, falls diese nicht beim PAUS Partnern erhältlich sind.
2.
Falls erforderlich, wird PAUS ebenso Personal für die Durchführung von Reparaturen im Rahmen der
Gewährleistung zur Verfügung stellen.
Hinweis: Alte oder defekte Teile gehen in das Eigentum von PAUS über. PAUS legt fest, ob fehlerhafte Teile zum
Werk nach Emsbüren, Deutschland, zurückgegeben werden müssen.
Rücklieferung / Fristen
1.
Falls erforderlich, wird der Kunde zur Rücksendung des schadhaften Teiles aufgefordert. Die Rücksendung
muss in jedem Fall unter Angabe der von Paus vergebenen Vorgangsnummer erfolgen. Diese Vorgangs-
nummer wird dem Kunden zeitgleich mit der Reklamations-Eingangsbestätigung schriftlich mitgeteilt. Bezüg-
lich solcher Rücklieferungen, sind die folgenden Fristen ab dem Tag des Wareneingangs der Neuteile auf
der Baustelle im Einsatzland bis zum Eintreffen der beschädigten Teile in Deutschland gültig:
a)
Rücklieferungen per Luftfracht 4 Wochen.
b)
Rücklieferungen per Seefracht 2 Monate.
2.
Falls die beschädigten Teile, die per Seefracht zurückgeliefert werden, nicht fristgerecht, aufgrund der Situa-
tion auf der Baustelle, eingehen, muss die After Sales Abteilung entsprechend, und zwar spätestens 4
Wochen bevor die Frist ausläuft, informiert werden.
3.
Handelt es sich um Rücklieferungen per Luftfracht ist eine Verlängerung der Frist grundsätzlich nicht mög-
lich.
4.
Falls Rücklieferungen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückgesandt werden, müssen die ent-
sprechend ausstehenden Beträge gemäß der Verkaufsrechnung vom jeweiligen Kunden beglichen werden.
254
BA001532-de-003

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis