2.3.8
Sicherung vor unbefugter Bedienung
Der Betreiber bestimmt ein sicheres Verfahren gegen unbefugte Bedienung der Maschine.
Unbefugte Bedienung kann zum Beispiel sein:
•
Das wieder Inbetriebsetzen der Maschine, während des Durchführens von Arbeiten an der Maschine.
•
Das Bedienen von Bedienelementen, deren Bedienung nur durch entsprechendes Fachpersonal zulässig ist.
•
Das Entfernen von Schutzvorrichtungen, die der Sicherung von Arbeiten an der Maschine dienen.
•
Das Sichern von Systemen, die unter elektrischer Spannung oder hydraulischem Druck stehen sowie sons-
tige mechanischer Systeme von denen Gefahren ausgehen können.
Die Sicherung kann beispielsweise aus einem Sperr-
schloss (1), das durch ein oder mehrere Vorhänge-
schlösser (2) gesichert wird, bestehen.
Dabei verhindert das Sperrschloss (1) die Bedienung
eines entsprechenden Bedienelementes, das nur durch
eine oder mehrere befugte Personen, durch Öffnen ent-
sprechender Vorhängeschlösser (2) zugänglich gemacht
werden kann.
Die Sicherung kann durch ein Hinweisschild (3) in ent-
sprechender Landessprache ergänzt werden.
Eine weitere Möglichkeit entsprechende Bedienele-
mente zu sichern besteht darin, ein Hinweisschild (1), in
entsprechender Landessprache, direkt an das Bedien-
element anzubringen.
BA001532-de-003
2.3 Grundlegende Sicherheitshinweise
2 Sicherheit
2611-001
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