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Service Und Gewährleistung; Hinweise - Hermann Paus PTK 31 Betriebsanleitung

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11 Service und Gewährleistung

11.1 Hinweise

11.1.1
Service und Gewährleistung
Die HERMANN PAUS MASCHINENFABRIK GMBH ist bemüht, Ihre Fragen und Bestellungen schnellstmöglich
zu bearbeiten. Wir bitten Sie, vor jeder Anfrage Ihren Namen mit Rückmelde-Adresse sowie die Identifikationsda-
ten Ihrer Maschine anzugeben.
Gewährleistungshaftung
1.
PAUS garantiert für eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten oder 1.200 Betriebsstunden ab dem Datum
der Inbetriebnahme, je nachdem, was sich früher ereignet, dass sämtlich ausgelieferte Produkte frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Kunde kann erkennbare Mängel innerhalb eines Zeitraums von
höchstens 12 Monaten nach Auslieferung beim Kunden vor Ort, jedoch maximal 18 Monate nach Lieferung
ab Werk, geltend machen. Diese Garantie erstreckt sich auf Ersatzteile sowie damit verbundene Fracht- und
Arbeitskosten gemäß dem PAUS - Gewährleistungsverfahren.
2.
Ersatzteile aus dem Lagerbestand von PAUS Partner haben eine Garantie von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt
der Montage.
3.
Teile, die geliefert, aber nicht durch PAUS hergestellt sind und/oder die in ihrer Art einem hohen Verschleiß
und großen Stoßbelastungen ausgesetzt sind, (z. B. Hydraulikhammer) könnten einer reduzierten Gewähr-
leistungszeit unterliegen.
4.
Garantie erstreckt sich nicht auf typische Verschleißteile wie Reifen, Bolzen Schaufeln und Mulden, Schläu-
che, Batterien, Lampen etc.
5.
Nach eigenem Ermessen wird PAUS beanstandete Ware kostenfrei für PAUS/Partner/Kunden reparieren,
ersetzen oder ändern.
6.
Diese Gewährleistung entfällt, wenn (Garantieausschlüsse):
das Produkt durch falsche Bedienung, fehlerhafter Montage (außer falls durch Betriebsangehörige ver-
schuldet), unbefugter Wartung oder Reparatur von irgendeinem Teil einer Maschine oder durch nicht
durch PAUS autorisiertes Personal oder durch autorisierte Partner von PAUS beschädigt wurde.
die Beschädigung eine Unfallfolge ist oder durch einen Gewaltschaden verursacht worden ist.
die Maschine nicht gemäß den Anweisungen von PAUS montiert wurde. nicht autorisierte Modifikatio-
nen oder Änderungen an der Maschine durchgeführt wurden.
die Maschine nicht im Einklang mit den PAUS Wartungsanweisungen gewartet wurde.
andere als die Originalteile verwendet oder durch diese ersetzt wurden.
natürlicher Verschleiß vorliegt.
7.
In solchen Fällen, wie unter Abschnitt 6 genannt, entscheiden die autorisierten Partner von PAUS, ob Garan-
tieansprüche begründet sind oder nicht. Alle Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Geltendmachung
liegen in der Verantwortung der autorisierten Partner von PAUS. Es wird keine Verlängerung der Garantiezeit
auf bereits ersetzte oder reparierte Teile während der Garantiezeit gewährt. Auf Ersatzteile, die im Rahmen
der Gewährleistungsfrist ersetzt werden, wird eine zusätzliche Gewährleistungsfrist von 90 Tagen oder der
noch ausstehende Gewährleistungszeitraum der jeweiligen Maschine gewährt, je nachdem welcher Zeit-
raum größer ist. Auf Ersatzteile, die außerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeliefert werden, wird eine
zusätzliche Gewährleistungsfrist von 90 Tagen gewährt (nur auf das betroffene Ersatzteil).
Diese Garantie beschränkt sich auf das Produkt selbst; in keinem Fall ist PAUS für indirekte, spezi-
8.
elle, beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden haftbar, einschließlich
entgangenen Gewinns von PAUS Partner oder Kunden.
Bedingungen der Mängelhaftung
Soweit Gewährleistungsansprüche gemäß der vertraglicher Übereinstimmung begründet sind, sind folgende Leit-
linien zu beachten:
BA001532-de-003
11 Service und Gewährleistung
11.1 Hinweise
329-002
253

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