Bei längeren Arbeitsunterbrechungen ist das Gerät auszustellen und je nach Schweißmodus
die Gaszufuhr zu schließen.
Dieses Schweißgerät ist zusätzlich mit der zuschaltbaren VRD-Technologie ausgestattet. Bei
eingeschaltetem, aber nicht schweißbereitem Gerät wird die Arbeitsspannung automatisch
auf einen sicheren Wert heruntergeregelt.
Bei Wartungsarbeiten oder Reparaturen ist immer der Netzstecker zu ziehen. Anwender
mit Herzschrittmachern konsultieren bitte Ihren Arzt vor der Benutzung, ob die eventuell
auftretende elektromagnetische Strahlung für sie gefährlich sein könnte.
Schutz vor mechanischen Gefahren
Schutzgasflaschen sind immer vor dem Umfallen zu sichern, je nach Gerätetyp ist eine
Befestigung der Flasche am Gerät möglich oder nicht. Für kleinere Inverter-Schweißgeräte
hat sich deshalb die Verwendung von Schweißmobilen (Schweißerwagen) bewährt, auf
denen sich Gerät, Gasflasche und anderes Zubehör sicher verstauen lassen.
Vorsicht vor herausschnellendem Draht bei MIG/MAG-Geräten, nie den Brenner in Kopfnähe
halten! Unterschätzen Sie nicht das Gewicht des Schweißgerätes! Niemals das Gerät über
Personen hinwegbewegen, Vorsicht beim Absetzen des Gerätes!
Schutz vor Rauch und Gasen
Gerät nur an gut belüfteten Arbeitsorten verwenden. Durch den Schweißprozess entstehen
Dämpfe, die beim Einatmen zu gesundheitlichen Schäden führen können.
Schutzgase sind luftverdrängend und geruchlos! Hier droht Erstickungsgefahr bei
unzureichender Belüftung und unkontrolliertem Austritt. Nach Arbeitsende Gasflaschen
immer schließen und Regler entspannen. Transport von Gasflaschen (auch leeren
Gebinden) immer nur mit Schutzkappe!
Schutz vor Brandgefahr
Beim Schweißen kann es wegen der hohen Temperatur des Lichtbogens und fliegender,
geschmolzener Metallspritzer zu erhöhter Brandgefahr kommen.
Halten Sie den Arbeitsplatz frei von leichtentzündlichen und brennbaren Stoffen, bei
Arbeiten an brandgefährdeten Orten immer einen Feuerlöscher bereitstellen und nach dem
Schweißen eine Brandwache einrichten. In Betrieben ist eventuell eine Schweißerlaubnis
einzuholen. Bitte beachten Sie zusätzlich alle gesetzlichen Vorschriften der
Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung wie die BGV D1 (ehem. VBG 15).
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