Planung und Auslegung
Planung und Auslegung
Das TECElogo System kann für die Trinkwasser- und
Heizungsinstallation verwendet werden. Jede Anwendung
stellt spezielle Anforderungen an das Installationssystem.
Dies ist bei der Planung besonders zu beachten.
Dämmung von Trinkwasser- und
Heizungsrohr leitungen
Trinkwasserrohre sind so zu dämmen, dass maximal 30 s
nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Kaltwas-
sertemperatur 25 °C nicht übersteigt und die Warmwas-
sertemperatur mindestens 55 °C erreicht. Eine Dämmung
von Rohrleitungen, Armaturen und Apparaten muss unter
anderem Anforderungen hinsichtlich Wärmeabgabe,
Wärmeaufnahme, akustischer Entkopplung, Korrosions-
schutz, Brandschutz und gegebenenfalls der Aufnahme
der thermischen Längenausdehnung erfüllen. Die Auswahl
der Dämmung muss entsprechend dem jeweiligen Anwen-
dungszweck erfolgen.
Es dürfen keine Dämmstoffe verwendet werden, die eine
chemische Korrosion oder eine Kontaktkorrosion an Arma-
turen, Fittings oder Rohrleitungen auslösen können.
Dämmung gegen Frosteinwirkung
Werden wasserführende Rohrleitungen durch frostgefähr-
dete Bereiche geführt, sind sie mindestens nach EnEV zu
dämmen. Kommt es zu längeren Stagnationen, können die
Leitungen trotz der Dämmung einfrieren. Hier sind gege-
benenfalls Begleitheizungen einzusetzen.
Dämmung von Kaltwasserleitungen
Kaltwasser führende Trinkwasseranlagen sind nach DIN
1988-200 gegen Erwärmung zu schützen. Sie sind so
zu dämmen, dass maximal 30 s nach dem vollen Öffnen
einer Entnahmestelle die Kaltwassertemperatur 25 °C
Nr.
1
Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstemperatur ≤ 20 °C
(nur Tauwasserschutz)
2
Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken,
Umgebungstemperatur ≤ 25 °C
3
Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikkanälen und Schächten mit Wärmelasten und
Umgebungstemperatur ≥ 25 °C
4
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen
5
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzir-
kulierenden Trinkwasserleitungen warm)**
6
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehen-
den zirkulierenden Rohrleitungen**
*
Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die
angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 °C.
**
In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Trinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach
3.6 eingehalten werden.
Mindestdämmschichtdicken zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt (Tabelle 8 DIN 1988-200)
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nicht übersteigt .Bei üblichen Betriebsbedingungen und
Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte für die Mindest-
dämmschichtdicken als Richtwerte. Bei längeren Stagnati-
onszeiten kann auch eine Dämmung keinen dauerhaften
Garantie vor Erwärmung bieten. Die baulichen Gegeben-
heiten sind zu prüfen und gegebenenfalls müssen die
Dämmstärken erhöht werden.
Beispiel: Schächte oder Vorwände können sich durch Hei-
zungsleitungen stark erwärmen. Hier muss das Trinkwas-
ser besonders geschützt werden. Eventuell ist es sinnvoll
einen Schacht baulich zu teilen, um die Trinkwasserlei-
tungen räumlich von den warmgehenden Leitungen zu
trennen. Heiß gehenden Leitungen sollten in Vorwänden
oder Schächten so weit wie möglich oben verlegt werden
Die Kaltwasserleitung wird unten in der Vorwand geführt.
Durch diese Anordnung entsteht eine stabile Temperatur-
schichtung innerhalb der Vorwand und ein Wärmetrans-
port über Konvektion wird vermieden. Bei einer Gefahr
der Durchfeuchtung der Dämmstoffe, wie zum Beispiel
bei Kaltwasserleitungen durch Tauwasser, sind diffusions-
dichte Dämmungen zu verwenden. Die Trinkwasserleitun-
gen sind in einem ausreichenden Abstand zu warmge-
henden Rohrleitungen zu verlegen. Eine Installation auf
warmen Bauteilen, wie zum Beispiel einem Kamin oder in
einer beheizten Wand, ist zu vermeiden.
Das TECElogo Programm bietet vorgedämmte Rohre mit 9
und 13 mm Dämmstärke an. Kaltwasserleitungen sind vor
Tauwasserbildung zu schützen. Auf Tauwasserschutz kann
verzichtet werden, wenn keine Beeinträchtigungen auf
den Baukörper oder Einrichtungen zu erwarten sind. Rohr-
leitungen sind in Abhängigkeit von der Temperatur und
dem Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen,
dass eine Tauwasserbildung vermieden wird.
Einbausituation
Dämmschichstärke
bei λ = 0,040 W/(mK)*
9 mm
13 mm
Dämmung wie Warmwasserleitun-
gen Tabelle 8, Einbausituationen 1
bis 5
Rohr-in-Rohr oder 4 mm
Rohr-in-Rohr oder 4 mm
13 mm