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TECE logo Technische Informationen Seite 23

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Rohrleitungen mit Kontakt zum Baukörper (z. B. unter Putz,
in Estrichkonstruktionen oder innerhalb von Vorwand-
technik verlegt) sind mindestens die TECElogo Rohre im
Wellrohr zu verwenden. Ein zusätzlicher Schutz vor Tau-
wasserbildung durch Dämmung ist hier nicht erforderlich.
Die Angaben in vorstehender Tabelle können auch unter
der Annahme einer Trinkwassertemperatur von 10 °C für
den Schutz gegen Tauwasserbildung auf der äußeren
Dämmstoffoberfläche verwendet werden.
Dämmung von Warmwasser- und Wärmeverteilungs-
leitungen
Warmwasser führende Leitungen müssen gegen Wär-
meabgabe geschützt werden. Die Anforderungen an die
Dämmung werden in der EnEV Anlage 5 bzw. in der DIN
1988-200 Tabelle 9 definiert.
Auszug aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Anlage 5:
„1. Die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warm-
wasserleitungen sowie Armaturen ist durch Wärmedäm-
Zeile
1
Innendurchmesser bis 22 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
4
Innendurchmesser über 100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Decken-
durchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbin-
dungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern
6
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach Inkrafttreten
dieser Verordnung in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener
Nutzer verlegt werden
7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
8
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumluft-
technik- und Klimakältesystemen
EnEV 2009 Anlage 5, Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
Nr.
1
Innendurchmesser bis 22 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
4
Innendurchmesser über 100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen,
im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen
Leitungsnetzverteilern
6
Trinkwasserleitungen warm, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch
mit einem Temperaturhalteband ausgestattet sind, z. B. Stockwerks- oder Einzelzulei-
tungen mt einem Wasserinhalt ≤ 3 l.
*
Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die
angegebene Wärmeleitfähigkeit: 40 °C.
**
Bei Unterputzverlegung ist eine Dämmungerforderlich (z. B. Rphr-in-Rohr-System oder 4 mm als mechanischer Schutz oder Korrosionsschutz..
Mindestdämmschichtdicken zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser warm (Tabelle 9 DIN 1988-200)
Art der Leitungen/Armaturen
Einbausituation
mung nach Maßgabe der Tabelle 1 zu begrenzen."
Soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den
Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwi-
schen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre
Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen
beeinflusst werden kann, werden keine Anforderungen an
die Mindestdicke der Dämmschicht gestellt. Dies gilt auch
für TECElogo Warmwasserleitungen in Wohnungen bis zur
Dimension 25 mm, die weder in den Zirkulationskreislauf
einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausge-
stattet sind."
„3. Bei Materialen mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als
0,035 W/(m . K) sind die Mindestdicken der Dämmschich-
ten entsprechend umzurechnen."
Die vorgedämmten TECElogo Rohre mit 9 bzw. 13 mm
Dämmstärke entsprechen der in Zeile 7, die Rohre mit
einer Dämmstärke von 26 mm der in Zeile 1 geforderten
Dämmung."
Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m . K)
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
Planung und Auslegung
20 mm
30 mm
gleich Innendurchmesser
100 mm
6 mm
6 mm
Dämmschichstärke
bei λ = 0,035 W/(mK)*
20 mm
30 mm
gleich Innendurchmesser
100 mm
½ der Anforderungen der Zeilen 1
bis 4
Keine Dämmanforderungen gegen
Wärmeabgabe**
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