Planung und Auslegung
ser (Partikelgröße ≤ 150 μm) aufzufüllen, zu entlüften und
vor Einfrieren zu schützen. Absper rorgane vor und hinter
Wärmeer zeugern und Speicher sind zu schließen, damit
der Prüfdruck von der übrigen Anlage ferngehalten wird.
Wenn zwischen Umgebungs- und Wassertemperatur
erhebliche Diffe renzen (> 10 K) bestehen, muss nachdem
der Systemprüfdruck auf gebracht wurde 30 min gewartet
werden um einen Temperaturaus gleich zu ermöglichen.
Der Druck muss mindestens für 10 min auf rechterhalten
werden. Es dürfen weder ein Druckabfall noch ein sichtba-
rer Hinweis auf eine Undichtheit auftreten.
Durchführung der Dichtheits prüfung
Das Rohrleitungssystem wird zunächst mit einem Prüf-
druck, der das 1,1-fache des Betriebsdrucks betragen
muss (bezogen auf den tiefsten Punkt der Anlage), beauf-
schlagt. Der Betriebsdruck nach DIN EN 806-2 beträgt
10 bar (1 MPa). Demnach ist ein Prüfdruck von 11 bar
(1,1 MPa) erforderlich. Danach ist eine Inspektion des
geprüften Rohrleitungsabschnittes durchzuführen um
eventuelle Undichtigkeiten feststellen zu kön nen.
Nach 30 Minuten Prüfzeit ist der Druck durch Ablassen
von Wasser auf 5,5 bar (0,55 MPa), was dem 0,5-fachen
Anfangsprüfdruck ent spricht, zu reduzieren. Die Prüfzeit
bei diesem Druck beträgt 120 Minuten. Während dieser
Prüfzeit darf keine Undicht erkennbar sein. Der Prüfdruck
am Manometer muss konstant bleiben (∆p = 0). Falls wäh-
rend der Prüfzeit ein Druckab fall auftritt liegt eine Undich-
tigkeit im System vor. Der Druck ist auf recht zu erhalten
und die undichte Stelle festzustellen. Der Mangel ist zu
beheben und anschließend ist die Dichtheitsprüfung zu
wiederho len.
Bitte beachten:
Aus hygienischen Gründen empfiehlt TECE, dass eine
Dichtheitsprüfung mit ölfreier Druckluft bzw. Inertgas einer
Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser vorzuzuiehen ist.
Heizungsanlagen
Eine Heizungsinstallation muss vor der Inbetriebnahme
gründlich gespült werden, um metallische Reste oder
Flussmittel zu entfernen. Die Dichtheitsprüfung erfolgt
analog zur Dichtheitsprüfung der Trinkwasserinstallatio-
nen. Der Prüfdruck beträgt allerdings das 1,3 fache des
Betriebsdruckes.
Dokumentation
Die ATV DIN 18381 (VOB Teil C: Allgemeine technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sieht die Ausfer-
tigung und Übergabe eines Protokolls über die durchge-
führte Dichtheitsprüfung an den Auftraggeber als notwen-
digen Nachweis an.
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