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• Trassenbreite von parallelgeführten Leitungen ein-
schließlich Rohrdämmung darf maximal 30 cm
betragen.
• Zwischen den einzelnen Trassen ist ein Mindestabstand
von 20 cm einzuhalten. Der Mindestabstand einer Trasse
zu einer Wand beträgt 20 cm.
• Vor Verteilerschränken sollten die oben genannten
Maße soweit wie möglich eingehalten werden.
• Im Türbereich soll der Abstand zur Türlaibung minde-
stens 10 cm betragen.
Unterschiedlich dicke Rohre oder sonstige Einbauten
innerhalb einer Trasse müssen so ausgeglichen werden,
dass eine ebene Auflage für die Trittschalldämmung ent-
steht.

Schallschutz

Das Geräuschverhalten einer Trinkwasser- und Heizungs-
installationen in Verbindung mit dem Bauwerk ist bei der
Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
Für die Anforderungen des Schallschutzes gelten die
Normen der Reihe DIN 4109. Dort sind die Werte für die
zulässigen Schalldruckpegel in fremden schutzbedürfti-
gen Räumen sowie die Anforderungen an Armaturen und
Geräte der Wasserinstallation festgelegt. Angaben über
Planung, Ausführung und Betrieb der Anlagen sowie über
den Nachweis des Schallschutzes gelten ebenfalls die
Normen der Reihe DIN 4109 (siehe auch ZVSHK-Merkblatt
und Fachinformation „Schallschutz"). Der Nachweis der
Güte der Ausführung ist im Bedarfsfall durch Schallmes-
sungen auf der Grundlage von DIN EN ISO 10052 und DIN
EN ISO 16032 zu erbringen.
Schallschutzgerechte Installation des TECElogo Systems
Bei einer wasserführenden Rohrleitung gilt das Hauptau-
genmerk dem Körperschall. Die Installation muss daher
vom Bauwerk entkoppelt montiert werden:
• Verwendung von Körperschall dämmenden Rohrbefesti-
gungen.
• Rohre, die durch Estrich oder in Mauern geführt werden,
sind mit einer Dämmung von mindestens 9 mm zu
versehen. Das TECElogo Sortiment bietet entsprechend
vorgedämmte Rohre an. Wellschutzrohre als Umhüllung
bieten keinen ausreichenden Schallschutz.
• Trockenbau-Vorwandinstallationen, wie zum Beispiel
TECEprofil, bieten gegenüber direkt an die Wand mon-
tierten Sanitärgegenständen einen besseren Schall-
schutz, da sie vom Bauwerk entkoppelt sind.
• Armaturen der Gruppe 1 – mit einem nach DIN 52218
definierten Geräuschpegel von L
Armaturen aus der Gruppe 2 vorzuziehen.
• Trinkwasser- und Heizungsinstallationen nur auf entspre-
chend schweren Wänden mit einem Gewicht von minde-
stens 220 kg/m ² installieren.
• Ein Ruhedruck von 5 bar sollte nicht überschritten
werden.
• Der zulässige Durchfluss von Armaturen sollte eingehal-
ten werden.
• Wasserführende Rohre – wenn möglich – nicht an
Wänden zu schutzbedürftigen Räumen installieren.
Abdichtung von Armaturenanschlüssen nach DIN 18534
bei gleichzeitiger Schallentkopplung der Anschlüsse vom
Bauwerk
Mit der im Sommer 2017 erschienenen DIN 18534 zur
Abdichtung von Innenräumen werden auch die Anfor-
derungen an Wanddurchführungen über der Wanne und
in der Dusche genau definiert. TECE empfiehlt für die
Installationsrichtlinien
≤ 20 db(A) – sind
ap
2-19

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