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Trocknung Lösungsmittelhaltiger Ausgangsprodukte - Christ Epsilon 2-6D LSCplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Gefriertrocknungsanlage Epsilon 2-6D LSCplus
3 Sicherheit
Pos : 55 /010 U nivers almodule/
Leerz eile @ 0\m od_1202116244500_0.doc x @ 112 @ @ 1
Pos : 56 /200 C hrist/360 GT-BA Labor-Pilot (ST ANDARDM ODU LE)/030 Sic her heit/030-0032-0010 Tr ock nung lösungsmittelhaltiger Ausgangs produkte Labor+Epsilon @ 89\m od_1648537292185_6.doc x @ 942422 @ 3 @ 1
3.3.1
Trocknung lösungsmittelhaltiger Ausgangsprodukte
Pos : 57 /010 U nivers almodule/
Seitenw ec hsel @ 0\m od_1202116244312_0.docx @ 103 @ @ 1
28 / 159
eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefriertrocknungsanlage
verwendeten Substanzen (sowohl zu trocknende Produkte als auch
Reinigungsmittel etc.), die mit Kammerwänden, Stellflächen, Leitungen
und Dichtungen in Berührung kommen, durchführen. Substanzen, die
den Werkstoff schädigen oder die mechanische Festigkeit schwächen,
dürfen nicht verwendet werden.
sicherstellen, dass die Gefriertrocknungsanlage mit einer der von Firma
Martin Christ Gefriertrocknungsanlagen GmbH zugelassenen
Vakuumpumpen betrieben wird (s. Kap. 5.2.4 - "Vakuumpumpen").
die Anlage regelmäßig warten lassen (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf korrekte Funktion
überprüfen lassen (s. Kap. 3.8 - "Sicherheitseinrichtungen")
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sofort austauschen zu
lassen.
Hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit ist die Verwendung einiger
organischer Lösungsmittel in wässrigen Lösungen mit einer niedrigen
Konzentration akzeptabel.
Bei der Trocknung von lösungsmittelhaltigen Produkten kann unter
bestimmten Umständen ein zündfähiges Gemisch entstehen. Aus diesem
Grund muss der Betreiber eine Betriebsanweisung/SOP erstellen, die
exakte Anweisungen
hinsichtlich der Deaktivierung bestimmter Ausstattungsmerkmale
enthält (s. Kap. 1.3.1 - "Trocknung lösungsmittelhaltiger
Ausgangsprodukte (nicht wässrige Medien)"),
hinsichtlich der Überprüfung der Gefriertrocknungsanlage auf
Schädigungen durch das verwendete Lösungsmittel enthält (siehe (s.
Kap. 1.3.1 - "Trocknung lösungsmittelhaltiger Ausgangsprodukte (nicht
wässrige Medien)").
Der Betreiber stellt sicher, dass bei der Verwendung von Stickstoff als
Belüftungs-/Inertisierungsmedium in dem Raum, in dem die Anlage
betrieben wird, ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet ist.
Version 07/2022, Rev. 3.0 vom 20.07.2022 • sb
Originalbetriebsanleitung

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