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8.2

Seitengitter

Der Einsatz von Seitengittern muss sich stets an den besonderen Anforderungen und
Bedürfnissen des Patienten orientieren und/oder durch eine professionelle Beurteilung
des Pflegepersonals festgestellt werden. Bitte beachten Sie die erweiterten rechtlichen
Vorgaben die z. B. bei einer Anwendung in einer Einrichtung gelten.
Durch den Einsatz der Seitengitter wird das Risiko des versehentlichen Herausfallens
von Patienten aus dem Pflegebett verringert. Seitengitter sind jedoch nicht dazu
geeignet, ein beabsichtigtes Verlassen des Bettes zu verhindern.
Stecken Sie das Seitengitter auf die Seitengitteraufnahmen (Abb. 8.2.01).
Halten Sie das Seitengitter oben fest, ziehen Sie am Rastbolzen und setzen Sie das Seitengitter
kontrolliert ab (Abb. 8.2.02).
Überprüfen Sie nach jedem Aufstecken der Seitengitter ihr korrektes Verriegeln.
Das Abnehmen des Seitengitters erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Lösen Sie die Fixierung des
Seitengitters, indem Sie am Rastbolzen ziehen und zeitgleich das Seitengitter anheben. Lassen
Sie den Rastbolzen los und setzen Sie das Rohrende des Seitengitters auf den Arretierungsstift
(Abb. 8.2.01). Wiederholen Sie dies an der anderen Seite des Seitengitters. Anschließend können Sie
das Seitengitter abnehmen.
Abb. 8.2.01 - Seitengitter auf
Seitengitteraufnahme (nicht eingerastet)
Seite 26
aks-B4 XXL
Abb. 8.2.02 - Seitengitter auf
Seitengitteraufnahme (eingerastet)

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