Sicherheit
UG-6,5
V1
4.8.2 Hydraulik
●
Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse auf
Dichtigkeit prüfen. Defekte Teile in drucklosem
Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
●
Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das
Umfeld gründlich zu reinigen. Bei Arbeiten an der
Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck,
welcher zum Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der
Greifgüter mit dem Gerät gewährleistet.
4.9 Sicherheit im Betrieb
4.9.1 Allgemein
●
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in
bodennahem Bereich erfolgen. Das
Gefahr
Schwenken des Gerätes über Personen
ist untersagt.
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Während des Betriebes ist der
Aufenthalt von Personen im
Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn es ist unerlässlich. Bedingt
Verbot
durch die Art der Geräteanwendung,
z.B. durch manuelles Führen des
Gerätes (an Handgriffen).
●
Das manuelle Führen ist nur bei
Geräten mit Handgriffen erlaubt.
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Generell ist der Aufenthalt unter
schwebender Last verboten.
Lebensgefahr!!
Verbot
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Der Bediener darf den Steuerplatz nicht
verlassen, solange das Gerät mit
Ladung belastet ist und muss die
Ladung immer im Blick haben.
4.10 Sicherheit im Hydraulikbetrieb
Die optimale Halte- bzw. Spannkraft ist nur dann gewährleistet, wenn der Steuerhebel des Trägergerätes
nach dem Schließen der Gerätes (Greifvorgang des Greifgutes) noch zwei Sekunden in Schließstellung
belassen wird. Anschließend muss der Steuerhebel wieder in Nullstellung zurückgeführt werden.
Die Plombe für die Maximal-(Hydraulik-) Druckeinstellung niemals ohne Rücksprache mit dem
Hersteller entfernen!
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Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine
Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden
Kanten einhaken und somit abreisen.
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Lasten niemals schräg ziehen oder
schleifen.
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Die Güter niemals außermittig
aufnehmen, ansonsten Kippgefahr.
●
Das Gerät darf nicht geöffnet werden,
wenn der Öffnungsweg durch einen
Widerstand blockiert ist.
Gefahr
●
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des
Gerätes dürfen nicht überschritten
werden.
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Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät
losreisen.
●
Ruckartiges Anheben oder
Absenken des Gerätes mit und ohne
Last, z.B. auch verursacht durch
schnelles Fahren mit dem
Verbot
Trägergerät/ Hebezeug über
unebenes Gelände ist verboten!
Abrutschgefahr des Greifgutes.
Unkontrollierte Bewegungen des
Gerätes.
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