8.9 Geltendmachung der Garantie/Garantiegeber
Die Garantie ist gegenüber der BMZ GmbH, Am Sportplatz 30, 63791 Karlstein
geltend zu machen.
Die Geltendmachung hat schriftlich zu erfolgen. Sie hat folgende Informationen zu enthalten:
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Wann wurde der Energieträger gekauft? (Angabe des Kaufdatums unter Vorlage der Rechnung)
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Welche Modellbezeichnung/Seriennummer trägt der betroffene Energieträger?
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Welcher Mangel ist aufgetreten?
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Wann ist der Mangel auftreten?
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Welche Garantieleistung (Austausch/Reparatur) wird gewünscht?
8.10 Schlussbestimmungen
Der Anspruch des Kunden aus dieser Garantie ist beschränkt auf die unter Abschnitt 8.2 genannten Garantieleistungen.
Die BMZ GmbH haftet nicht für Verzögerungen der unter Abschnitt 8.2 genannten Garantieleistungen, die aufgrund
höherer Gewalt, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Streik und andere vergleichbare Umstände, die außerhalb des
Verantwortungsbereiches von BMZ liegen, zurück zu führen sind.
Die Garantieerklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das Landgericht Aschaffenburg.
Aktueller Stand Dezember 2014
Version 1.1
Garantiebedingungen
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