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Garantiebedingungen; Allgemeine Hinweise; Garantie; Garantieleistung - BMZ ESS 7.0 Betriebsanleitung

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8 Garantiebedingungen

Präambel
ESS 7.0 ist ein neuer modularer Lithium-Ionen-Energiespeicher, der die erzeugte, überschüssige Solarenergie in
Batteriemodulen für einen späteren Bedarf speichert. Die BMZ GmbH legt größten Wert auf die hohe Qualität ihrer
Produkte. Die Herstellung erfolgt unter Beachtung höchster Qualitätsanforderungen und unterliegt den ständigen
Kontrollen des Qualitätsmanagements der BMZ GmbH. Alle erforderlichen Zulassungstests wurden erfüllt.

8.1 Allgemeine Hinweise

Durch diese Garantiebedingungen werden die gesetzlichen Rechte des Kunden (Garantienehmer), also Nacherfüllung,
Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, nicht berührt. Die Garantiebedingungen gelten neben und ergänzend zu den
gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechten des Garantienehmers.
Die gesetzlichen Rechte des Garantienehmers gelten unabhängig davon fort, ob ein Garantiefall eintritt und/oder ob
die Garantie in Anspruch genommen wird.

8.2 Garantie

Die BMZ GmbH garantiert ihrem unmittelbaren/direkten Kunden (Garantienehmer), dass die von der Garantie
umfassten Produkte frei von Produkt- und Herstellungsfehlern sind.
Von der Garantie umfasst ist eine Leistung von 5.000 Zyklen in einer Nutzungszeit von maximal 7 Jahren
(Zeitwertersatzgarantie).
Die Verpflichtungen von Kunden, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des HGB handelt, nach § 377 HGB
bleiben unberührt.
Der Akku ist „defekt" im Sinne dieser Garantie, wenn seine Kapazität 80 % seiner Nennkapazität
unterschreitet. (Die Nennkapazität des Akkus wird ermittelt bei einer Akkutemperatur von 25 °C sowie im vom übrigen
Energiespeichersystem getrennten Zustand, d.h. ohne Anschluss von Wechselrichter und anderer Verbraucher.)
Die Garantie ist nicht übertragbar.

8.3 Garantieleistung

Bei Eintritt eines Garantiefalles wird die BMZ GmbH entweder eine fachmännische Reparatur durchführen oder das
Produkt durch ein neuwertiges/gleichartiges Produkt ersetzen. Ersetzte Produkte gehen in das Eigentum der BMZ
GmbH über.
BMZ wird in einem Garantiefall die defekte BMZ-Batterie wie folgt ersetzen:
Stufe 1:
Stufe 2:
Stufe 3:
Stufe 4:
Stufe 5:
Stufe 6:
Stufe 7:
Tabelle 8-1 Garantieleistung
Wird im Rahmen der Überprüfung festgestellt, dass ein Garantiefall nicht vorliegt, hat der Garantienehmer die für die
Überprüfung entstandenen Kosten des Garantiegebers zu übernehmen.
Ersatzlieferung einer neuen BMZ-Batterie ab dem Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit bis
24 Monate danach;
72 % des Kaufpreises für die Monate 25 bis 36 ab Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit;
58 % des Kaufpreises für die Monate 37 bis 48 ab Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit;
44 % des Kaufpreises für die Monate 49 bis 60 ab Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit;
30 % des Kaufpreises für die Monate 61 bis 72 ab Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit;
16 % des Kaufpreises für die Monate 73 bis 84 ab Beginn der Zeitwertersatzgarantiezeit.
0 % ab 85 Monate ab Beginn der Zeitwertersatzgarantie.
Version 1.1
Garantiebedingungen
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