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Eingeschränkte Garantie - Polycom QDX 6000 Benutzerhandbuch

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Rechtliche Hinweise
Wiederverkäufer, die eine Unterlizenzvereinbarung abgeschlossen haben. Im
Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet eine „Unterlizenzvereinbarung" eine
schriftliche Lizenzvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder
im Falle eines Verkaufs durch den Käufer an einen Wiederverkäufer, zwischen
diesem Wiederverkäufer und dem Endbenutzer. Diese Vereinbarung muss
entweder 1.) vom Endbenutzer unterschrieben sein oder 2.) auf eine Weise in
die Dokumentation integriert sein, dass der Endbenutzer seine Annahme der
Unterlizenzvereinbarung schlüssig dadurch kundtut, dass er das
Computersystem einschaltet und verwendet. Im Lieferumfang der
Dokumentation sind so genannte „Softwarelizenzen durch Öffnen der
Versiegelung" enthalten, und der Käufer darf keine solche
Unterlizenzvereinbarung oder Meldungen oder Warnhinweise, die sich darauf
beziehen, entfernen oder ändern. Ohne die vorherige Genehmigung von
Polycom darf der Käufer eine Unterlizenzvereinbarung nicht außer Acht lassen,
ergänzen oder auf andere Art und Weise ändern.
Das Eigentumsrecht an allen Softwareprogrammen bleibt jederzeit bei
Polycom, Inc. und seinen Lizenzgebern und wird einzig Polycom, Inc. und
seinen Lizenzgebern übertragen. Der Käufer erkennt Polycoms Anspruch an,
dass die Softwareprogramme sein Geschäftsgeheimnis und vertrauliches
Eigentum sind und entsprechend behandelt werden. Der Käufer verpflichtet
sich, die Softwareprogramme weder zu disassemblieren, dekompilieren,
rückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, die Methoden und
Konzepte, die den Softwareprogrammen zugrunde liegen, zu ermitteln oder
offenzulegen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Polycom, Inc. darf
der Käufer keines der Softwareprogramme weder ganz noch teilweise
kopieren, modifizieren, transkribieren, speichern, übersetzen, verkaufen,
leasen oder auf andere Art und Weise übertragen oder verteilen, es sei denn,
es ist ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet. Der Käufer darf
kein Copyright, Patent, keine Marke oder andere Eigentumsmarken oder
-hinweise auf dem Computersystem entfernen oder zerstören und muss solche
Hinweise und Marken auf allen im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten
Kopien der Softwareprogramme reproduzieren.
Sie sind nicht befugt, 1.) die Softwareprogramme zu dekompilieren, zu
disassemblieren oder auf andere Art und Weise rückzuentwickeln oder zu
versuchen, den Quellcode oder zugrunde liegende Konzepte oder Algorithmen
der Software auf jedwede Art und Weise zu rekonstruieren oder zu ermitteln
und dies auch nicht einer dritten Partei zu gestatten, oder 2.) ein Produkt zu
entfernen.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE: Polycom garantiert dem Endbenutzer
(„Kunde"), dass das Produkt bei normaler Verwendung und normalem Service
frei von Defekten an Herstellung und Material ist. Dies gilt für ein Jahr, oder
auch für längere Zeiträume, die Polycom für bestimmte Produkte von Zeit zu
Zeit öffentlich bekannt gibt, beginnend mit dem Datum des Erwerbs bei
Polycom oder seinen autorisierten Händlern. Diese Garantie schließt das vom
Kunden erworbene Produkt einschließlich aller Zubehörteile, Komponenten
und Teile ein.
Die einzige Verpflichtung seitens Polycom unter dieser ausdrücklichen
Garantie ist die Reparatur des defekten Produkts oder Bauteils, die Lieferung
eines gleichwertigen Produkts oder Bauteils an den Kunden, um das defekte
Bauteil zu ersetzen, oder, wenn keine der genannten Lösungen möglich ist, die
Erstattung des Kaufpreises seitens Polycom für das defekte Produkt an den
Kunden. Alle ersetzten Produkte gehen in den Besitz von Polycom über. Die
ersetzten Produkte oder Bauteile können neu oder überholt sein. Polycom
gewährt auf ersetzte oder reparierte Produkte oder Bauteile eine Garantie von
neunzig (90) Tagen ab Auslieferung, oder für die verbleibende Zeitspanne der
ursprünglichen Garantiezeit, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
An Polycom zurückgegebene Produkte müssen frankiert und für einen
15-2
Lizenzbestimmungen
Garantieinformationen

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