Die beim Transport von Gefahrgut einzuhaltenden Richtlinien sind abhängig vom gewähltem Transportweg
und gestallten sich wie folgt:
Beförderung auf der Straße: ADR-Richtlinie
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Beförderung via Lufttransport: IATA-Richtlinie
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Beförderung auf der Schiene: RID-Richtlinie
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Beförderung via Schiff: IMDG-Richtline
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Folgende Parteien sind diesen Richtlinien verpflichtet:
Versender und Verpacker
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Spediteure
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Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertigungsdienstleister (nur bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
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Sicherheitskontrollpersonal (vor allem bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
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Im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut sind die wichtigsten Aufgaben des "Versenders und
Verpackers":
Klassifizierung / Identifizierung
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Verpackung
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Markierung und Kennzeichnung (z.B. Transportaufkleber)
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Dokumentation (z.B. Beförderungspapier ADR oder Dangerous Goods Declaration)
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Bei den Energiespeichern der Power Supply Unit handelt es sich um Lithium-Batterien. Daher müssen die im
Folgenden angeführten Punkte im Zusammenhang mit dem Transport von Lithium-Batterien beachtet
werden:
Art der Lithium-Batterie
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Lithium-Ionen Batterie
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Lithium-Metall Batterie
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Energiegehalt der Batterie
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Liegt der Energiegehalt innerhalb der "freigestellten" Menge führt, dies zu Erleichterungen in der
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Transportabwicklung.
Liegt der Energiegehalt über der "freigestellten" Menge, gilt die Batterie als "volles" Gefahrgut
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gemäß der jeweiligen Richtlinie.
Lieferumfang des Packstücks
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Batterie einzeln verpackt
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Batterie zusammen oder in der Ausrüstung verpackt
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Weitere Themen, die bei der Transport-Vorbereitung bzw. -Abwicklung zu berücksichtigen sind:
Nettogewicht je Packstück
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Beteiligtes Luftfahrtunternehmen (nur bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
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Zielland (vor allem bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
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Wichtiger Hinweis: All diese Punkte müssen bei der Zusammenstellung jeder Lieferung (inklusive
ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten) beachtet werden.
Rev. 01
Kapitel 6 Lagerung, Lieferung und Transport
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