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Umgang mit Lasten
Transport von Paletten
Im Regelfall sind Lasten (z. B. Paletten) ein-
zeln zu befördern. Eine gleichzeitige Beförde-
rung mehrerer Einzellasten ist nur zulässig
auf Anweisung der Aufsichtsperson und
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wenn die technischen Voraussetzungen er-
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füllt sind.
Der Fahrer muss sich von dem ordnungsge-
mäßen Zustand der Last überzeugen. Es dür-
fen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Ein-
zellasten bewegt werden.
Transport von hängenden Lasten
Vor einem Transport von hängenden Lasten
von nationalen Aufsichtsbehörden (in
Deutschland die Berufsgenossenschaften) be-
raten lassen.
Es können sich ggf. aus den nationalen Vor-
schriften Einschränkungen für den Betrieb er-
geben. Mit den zuständigen Behörden in Ver-
bindung setzen.
GEFAHR
Durch hängende Lasten, die ins Pendeln geraten,
können folgende Gefahren entstehen:
Verschlechterung der Brems- und Lenkbe-
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wegung,
Kippen über die Laufräder oder Antriebsr-
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äder,
Kippen des Staplers quer zur Fahrtrichtung,
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Quetschgefahr für begleitende Personen,
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Verschlechterung der Sicht.
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Bedienung
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