Bedienung
Die Anschlussmuttern an den Flaschen sind
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langsam und zunächst nur wenig zu lösen,
da sonst das noch in der Leitung befindliche
Gas herausspritzt.
Leitungen und deren Ausrüstungsteile für
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Gas in Flüssigphase und Treibgasbehälter
dürfen keiner unzulässigen Wärmeeinwir-
kung ausgesetzt sein.
Abnehmbare Treibgasbehälter (Treibgasfla-
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schen) müssen am Stapler so positioniert
werden, dass diese liegen und mit der Kra-
genöffnung nach unten weisen.
Beim Ein- und Ausbau muss der Gasaust-
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rittstutzen des Flaschenventils durch eine
mit einem Schlüssel fest angezogene Ver-
schlussmutter abgedichtet sein.
Bevor die Treibgasflaschen angeschlossen
●
werden, sind die Anschlussstutzen auf ord-
nungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Nach dem Ausbau muss auf die mit der
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Verschlussmutter versehenen Flaschen so-
fort die Flaschenkappe aufgeschraubt wer-
den.
Die Ventile sind langsam zu öffnen.
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Undichte Gasflaschen dürfen nicht weiter-
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verwendet werden. Sie sind unter Beach-
tung aller Vorsichtsmaßnahmen sofort im
Freien durch Abblasen zu entleeren und
dann als undicht zu kennzeichnen.
Bei der Ablieferung beschädigter Gasfla-
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schen ist dem Verleiher oder seinem Ver-
treter (Tankwart oder dergleichen) von dem
bestehenden Schaden sofort, möglichst
schriftlich, Mitteilung zu machen.
Explosionen von Gasflaschen oder Treib-
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gasanlagen, auch wenn sie nicht zu Unfäl-
len führten, sind der Berufsgenossenschaft
und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
sofort zu melden (gilt für Deutschland). Be-
schädigte Teile sind bis zum Abschluss der
Untersuchung aufzubewahren. Die nationa-
len Vorschriften beachten!
Abnehmbare Treibgasbehälter dürfen nur
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dann in Einstellräumen gewechselt werden,
wenn die Bildung gefährlicher explosionsfä-
higer Atmosphäre verhindert ist.
VORSICHT
Flüssiggas kann Erfrierungen an der
Haut verursachen!
– Schutzhandschuhe tragen.
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