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Sicherheitsvorschriften für die Wartung
Arbeiten an der Treibgasanlage
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit
Treibgas beachten.
Die gesamte Treibgasanlage muss ständig auf
ihren betriebssicheren Zustand, besonders auf
Dichtigkeit überwacht werden. Die Benutzung
des Staplers bei undichter Gasanlage ist ver-
boten. Zur Prüfung auf Dichtigkeit sind Seifen-
wasser, Nekallösung oder sonstige schaumbil-
dende Mittel zu benutzen.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Das Ableuchten der Gasanlage mit offe-
ner Flamme ist verboten.
Der Schadstoffgehalt in den Abgasen müssen
auf den niedrigst erreichbaren Wert (CO-Ge-
halt kleiner 0,1 Vol.-% im Leerlauf bei be-
triebswarmem Motor) eingestellt sein.
Beim Auswechseln einzelner Anlageteile sind
die Einbauvorschriften der Hersteller zu be-
achten. Dabei sind Flaschen- und Hauptab-
sperrventile zu schließen.
Der Zustand der elektrischen Anlage der
Treibgas-Stapler ist ständig zu überwachen.
Funken können bei Undichtigkeiten der gas-
führenden Anlageteile Explosionen verursa-
chen. Nach längerem Stillstand eines Treib-
gas-Staplers ist der Einstellraum vor Inbetrieb-
nahme des Staplers oder seiner elektrischen
Anlage gründlich zu lüften.
Bei Arbeiten in Instandhaltungswerkstätten
sind die Flaschen- und Hauptabsperrventile zu
schließen und die Treibgasflaschen gegen
Wärmeeinwirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebsschluss
ist durch eine verantwortliche Person nach-
zuprüfen, ob sämtliche Ventile, vor allem Fla-
schenventile geschlossen sind.
Feuerarbeiten, insbesondere Schweiß- und
Schneidearbeiten, dürfen in der Nähe von
Treibgasflaschen nicht ausgeführt werden.
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57378011500 DE - 10/2020 - 04
Wartung