Vorwort
Verwendung
1.02.03
Restgefahren
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Ziehen von Anhängelasten.
Nichteinhalten der Wartungsintervalle.
Unterlassen der Messungen und Prüfungen zur Früherkennung von
Schäden.
Unterlassen der Verschleißteilwechsel.
Verwenden von nicht Original-Ersatzteilen.
Unterlassen von Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten.
fehlerhaft ausgeführte Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten.
eigenmächtige Veränderungen an der Maschine.
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor Konstruktions- und
Planungsbeginn der Maschine. Auf bestehende Restgefahren wird in
der Dokumentation hingewiesen. Der Hersteller kann jedoch nicht alle
Situationen vorhersehen, die in der Praxis eine Gefahr ergeben.
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie, wenn Sie die
nachfolgend genannten Vorgaben beachten und praktisch
umsetzen:
spezielle Warnhinweise an der Maschine.
allgemeine Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung und im
Sicherheitshandbuch.
spezielle Warnhinweise in dieser Betriebsanleitung.
Anweisungen im Sicherheitshandbuch.
Betriebsanweisungen des Betreibers.
Lebensgefahr/Verletzungsgefahr für Personen kann an der
Maschine entstehen z. B. durch:
Fehlanwendung.
unsachgemäße Handhabung.
Transport.
fehlende Schutzeinrichtungen.
defekte bzw. beschädigte Bauteile.
Handhaben/Benutzen durch nicht geschultes und/oder nicht
unterwiesenes Personal.
Gefährdung für die Umwelt kann die Maschine verursachen z. B.
durch:
unsachgemäße Handhabung.
Betriebsstoffe (Schmierstoffe usw.).
Lärmemission.
Sachschäden an der Maschine können entstehen z. B. durch:
unsachgemäße Handhabung.
nicht eingehaltene Betriebs- und Wartungsvorgaben.
ungeeignete Betriebsstoffe.
Sachschäden an weiteren Sachwerten im Betriebsbereich der
Maschine können entstehen z. B. durch:
unsachgemäße Handhabung.
BA RD18 de 01