4.00.04
Schweißarbeiten an der Maschine
BA RD18 de 01
Schweißarbeiten an der Maschine dürfen ausschließlich durch
speziell geschultes und autorisiertes Personal durchgeführt
werden.
Schweißarbeiten an der Maschine können die Eigenschaften
der Maschine verändern und sind nur mit Zustimmung des
Herstellers zulässig.
Schweißarbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen dürfen nur
vom autorisierten Kundenservice des Herstellers durchgeführt
werden.
Feuer und Explosion!
Schwere Verletzungen oder Tod durch Entzünden oder Explosion von
brennbaren Materialien (Kraftstoffe, Öl, Gase).
Sicherstellen, dass sich in der Umgebung der Schweißstelle keine
entzündlichen oder explosiven Materialien befinden.
Schweißdecken auslegen.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Giftige Dämpfe und Staub!
Schwere Verletzungen oder Tod durch Vergiften oder Ersticken nach
dem Einatmen giftiger Dämpfe oder Partikel beim Schweißen.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzmaske) tragen.
Farbe mindestens im Umkreis von 100 mm um diejenigen Stellen
entfernen, die von Hitze durch Schweißen betroffen werden.
Einatmen von Staub beim Schleifen von Farbe vermeiden.
Lösungsmittel oder Abbeizmittel zum Entfernen von Farbe nicht in
geschlossenen Räumen ohne ausreichende Zufuhr von Frischluft
verwenden.
Dämpfe von Lösungsmitteln und Abbeizmitteln nicht einatmen.
Vor dem Schweißen:
–
Reste von Lösungsmitteln und Abbeizmitteln mit Wasser und
Seife entfernen.
–
Dämpfe von Lösungsmitteln und Abbeizmitteln mindestens
15 Minuten verflüchtigen lassen.
–
Behälter von Lösungsmitteln und Abbeizmitteln sowie anderen
brennbaren Flüssigkeiten aus dem Arbeitsbereich entfernen.
Allgemeine Wartungshinweise
WARNUNG
WARNUNG
Wartung
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