Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Österreich - Froling S3 Turbo Montageanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für S3 Turbo:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

3
Ausführungshinweise
Kombination mit Pufferspeicher
Die exakte Auslegung des Pufferspeichervolumens erfolgt gemäß den örtlich gültigen
Richtlinien und Vorschriften:
Österreich
Aufgrund der einschlägigen österreichischen Energietechnikgesetze, basierend auf
Art. 15a B-VG „Vereinbarung über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen"
(2012) gilt:
Bei allen händisch beschickten Biomassekesseln, die sowohl bei Nennlast als auch
bei einer Teillast unter 50% der Nennlast auf die Emissionsgrenzwerte der o.g.
Vereinbarung positiv geprüft wurden, ist kein Pufferspeicher erforderlich!
Deutschland
Die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen vom 26.
Januar 2010, BGBl. I S. 38) schreibt ein Mindest-Wasser-Wärmespeichervolumen von
55 Litern pro Kilowatt Nennwärmeleistung vor, ein Wasser-Wärmespeicher mit einem
Volumen von zwölf Litern je Liter Brennstofffüllraum wird empfohlen.
Schweiz
Gemäß LRV 2018, Anhang 3, Ziffer 523 „Besondere Anforderungen an Heizkessel"
müssen handbeschickte Heizkessel bis 500 kW Nennwärmeleistung mit einem
Wärmespeicher eines Volumens von mindestens 12 Litern pro Liter Brennstofffüllraum
ausgerüstet sein. Das Volumen darf 55 Liter pro kW Nennwärmeleistung nicht
unterschreiten.
14
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis