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Bedingt Zulässige Brennstoffe; Holzbriketts; Unzulässige Brennstoffe - Froling S3 Turbo Montageanleitung

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Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
6.2.2 Bedingt zulässige Brennstoffe

Holzbriketts

Normenhinweis
Hinweise zur
Verwendung
6.2.3 Unzulässige Brennstoffe
Montageanleitung S3 Turbo | M1081420_de
Holzbriketts für nichtindustrielle Verwendung mit einem Durchmesser von 5-10 cm
und einer Länge von 5-50 cm.
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 3:
Holzbriketts Klasse B / D100 L500 Form 1 - 3
Deutschland
zusätzlich:
Brennstoffklasse 5a (§3 der 1. BImSchV i.d.g.F.)
▪ Für die Verbrennung von Holzbriketts sind die Einstellungen für sehr trockenen
Brennstoff zu wählen
▪ Das Anheizen von Holzbriketts muss mit Scheitholz gem. EN ISO 17225-5 erfolgen
(mindestens zwei Lagen Scheitholz unter den Holzbriketts)
▪ Der Füllraum darf maximal bis zu 3/4 befüllt werden, da sich Holzbriketts bei der
Verbrennung ausdehnen
▪ Beim Verbrennen von Holzbriketts kann es trotz der Einstellungen für trockenen
Brennstoff zu Problemen in der Verbrennung kommen. In dem Fall sind
Nachbesserungen durch fachkundiges Personal notwendig. Kontaktieren Sie hierfür den
Fröling Werkskundendienst oder Ihren Installateur!
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
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