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perkins 403J-E17T Betriebs- Und Wartungshandbuch Seite 65

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M0094137-01
(Tabelle 11, Forts.)
(2)
Der zulässige Dichtebereich gilt für Sommer- und Winterdieselkraftstoffe.
(3)
Es ist extrem schwefelarmer Dieselkraftstoff mit einem Schwefelgehalt von weniger als 0,0015 Prozent (15 ppm (mg/kg)) zu verwenden. Die
Verwendung von Dieselkraftstoff mit einem höheren Schwefelgehalt als 15 ppm in diesen Motoren führt dazu, dass die Emissionssteuersy-
steme beschädigt oder dauerhaft zerstört werden. Zudem führt die Verwendung von Dieselkraftstoff mit einem höheren Schwefelgehalt als
15 ppm zu einem verkürzten Serviceintervall.
(4)
Die Werte für die Kraftstoffviskosität gelten für den Kraftstoff, so wie er in die Kraftstoffeinspritzpumpen gelangt. Darüber hinaus muss der
Kraftstoff den Höchst- und Mindestanforderungen an die Viskosität bei 40 °C (104 °F) bei Anwendung der Prüfmethode nach "ASTM D445"
bzw. der Prüfmethode nach "ISO 3104" entsprechen. Wenn ein Kraftstoff mit niedriger Viskosität verwendet wird, muss der Kraftstoff unter
Umständen gekühlt werden, um eine Viskosität von "1,4 cSt" oder mehr an der Kraftstoffeinspritzpumpe aufrechtzuerhalten. Bei Kraftstoffen
mit hoher Viskosität werden unter Umständen Kraftstoff-Vorwärmgeräte benötigt, um die Viskosität an der Kraftstoffeinspritzpumpe auf "1,4
cSt" zu senken.
(5)
Die Prüfbedingungen und -verfahren für Benzin (Motor) anwenden.
(6)
Die Schmierfähigkeit des Kraftstoffs ist bei schwefelarmem und extrem schwefelarmem Kraftstoff ein Problem. Ein Kraftstoff mit einem höhe-
ren Verschleißnarbendurchmesser als 0.52 mm (0.0205 inch) führt zu einer verkürzten Nutzungsdauer und einem vorzeitigen Ausfall des
Kraftstoffsystems. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt "Schmierfähigkeit" in diesem Betriebs- und
WartungshandbuchFlüssigkeitsempfehlungen.
(7)
Die empfohlene Reinheit von Kraftstoff beim Einfüllen in die Maschine oder den Motorkraftstofftank beträgt gemäß "ISO 4406" mindestens
"ISO 18/16/13". Siehe "Empfehlungen zur Sauberkeitskontrolle von Kraftstoffen".
(8)
Beispiele für Spurenmetalle sind u. a. Cu, Fe, Mn, Na, P, Pb, Si und Zn. Die Verwendung von Zusätzen auf Metallbasis ist nicht zulässig.
(9)
Zusätzlicher Grenzwert für Kraftstoff mit FAME. Kraftstoffe mit mehr als 2 % v/v FAME müssen beide Prüfungen bestehen.
Anmerkung: Der Besitzer des Motors und der
Fahrer des damit ausgerüsteten Fahrzeugs tragen
die Verantwortung dafür, dass der von der EPA und
anderen zuständigen Regulierungsbehörden
vorgeschriebene Kraftstoff verwendet wird.
HINWEIS
Die Verwendung von Kraftstoffen, die nicht den Emp-
fehlungen von Perkins entsprechen, kann folgende
Auswirkungen haben: Startprobleme, kürzere Nut-
zungsdauer des Kraftstofffilters, schlechte Verbren-
nung, Ablagerungen in den Kraftstoffeinspritzdüsen,
deutlich verringerte Nutzungsdauer des Kraftstoffsy-
stems. Außerdem die Bildung von Ablagerungen im
Verbrennungsraum und verkürzte Nutzungsdauer
des Motors.
HINWEIS
Der Perkins -Dieselmotor der Serie 400J muss mit
extrem schwefelarmem Dieselkraftstoff betrieben
werden. Der Schwefelgehalt des Kraftstoffes muss
unter 15 ppm liegen. Dieser Kraftstoff entspricht den
Emissionsbestimmungen
Umweltschutzbehörde.
Tabelle 12
Zulässige Motorkraftstoffspezifikation für Motoren der Serien 403J-E17 und 404J-E22
Kraftstoffspezifikation
EN590
"ASTM D975, KLASSE 1D S15"
"ASTM D975, KLASSE 2D S15"
"JIS K2204"
der
US-
Bemerkungen
Dieselkraftstoff für europäische Fahrzeuge (DERV)
"Leichter Destillatdieselkraftstoff für Nordamerika mit einem Schwefel-
gehalt von weniger als 15 ppm"
"Mittlerer Universal-Destillatdieselkraftstoff für Nordamerika mit einem
Schwefelgehalt von weniger als 15 ppm"
"Japanischer Dieselkraftstoff" muss die im Abschnitt "Schmierfähig-
keit" in diesem Betriebs- und WartungshandbuchFlüssigkeitsempfeh-
lungen angegebenen Anforderungen erfüllen.
Allgemeine Kraftstoffinformationen
Abbildung 42
Abbildung 42 zeigt einen Aufkleber, der neben dem
Kraftstofftankdeckel am Kraftstofftank der Maschine
angebracht ist.
Die in Tabelle 12 aufgeführten
Kraftstoffspezifikationen sind für die Verwendung in
allen Motoren der Serie 400J zugelassen.
65
Wartung
g02157153
(1)
(Fortsetzung)

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