Funktionale Sicherheit
12
Sicherheitstechnische Auflagen
12.3
Sicherheitstechnische Auflagen
12.3.1
Zulässige Geräte
12.3.2
Anforderungen an die Installation
292
Betriebsanleitung – MOVIMOT
Die Voraussetzung für den sicheren Betrieb ist das korrekte Einbinden der Antriebssi-
cherheitsfunktionen der Antriebseinheit in eine applikationsbezogene übergeordnete
Antriebssicherheitsfunktion. Es ist in jedem Falle eine anlagen-/maschinentypische Ri-
sikobeurteilung durch den Anlagen-/Maschinenhersteller zu erstellen und für den Ein-
satz des Antriebssystems mit der Antriebseinheit zu berücksichtigen.
Die Verantwortung für die Übereinstimmung der Anlage oder Maschine mit geltenden
Sicherheitsbestimmungen liegt beim Anlagen- oder Maschinenhersteller und beim Be-
treiber.
Bei Installation und Betrieb der Antreibseinheit in sicherheitsgerichtete Anwendungen
sind nachfolgende Anforderungen zwingend vorgeschrieben:
•
Zulässige Geräte.
•
Anforderungen an die Installation.
•
Anforderungen an externe Sicherheitssteuerungen und Sicherheitsschaltgeräte.
•
Anforderungen an die Inbetriebnahme.
•
Anforderungen an den Betrieb.
Es sind folgende Gerätevarianten für sicherheitsgerichtete Anwendungen zulässig:
Antriebseinheit
®
MOVIMOT
performance
•
Die Verdrahtungstechnik muss entsprechend der Norm EN 60204-1 erfolgen.
•
Die STO-Steuerleitungen müssen EMV-gerecht und wie folgt verlegt werden:
– Innerhalb eines Einbauraums können Einzeladern verlegt werden.
– Außerhalb eines geschlossenen Einbauraums müssen geschirmte Leitungen
dauerhaft (fest) verlegt und gegen äußere Beschädigungen geschützt, oder
gleichwertige Maßnahmen ergriffen werden.
– Die für die Anwendung jeweils gültigen Vorschriften sind zu beachten.
– Die M- und die P-Leitungen von der externen Sicherheitseinrichtung zur Achse
müssen eng nebeneinander und mit einer Leitungslänge ≤100 m verlegt wer-
den.
– Die M- und die P-Leitungen von der externen Sicherheitseinrichtung zur Achse
müssen die gleiche Länge aufweisen. Ein Längenunterschied ≤ 3 % zwischen
den Leitungen ist zulässig.
– Der Anwender muss durch geeignete Maßnahmen gewährleisten, dass die
STO-Steuerleitungen räumlich getrennt von den Energieleitungen des Antriebs
verlegt werden. Davon ausgenommen sind speziell für diesen Anwendungsfall
von SEW-EURODRIVE freigegebene Kabel.
•
Die STO-Schaltung erkennt keine Kurz- und Fremdschlüsse in der Zuleitung. Des-
halb muss immer eine der beiden folgenden Anforderungen erfüllt werden:
– keine Spannungsverschleppung auf die STO-Steuerleitungen
– die externe Sicherheitssteuerung detektiert einen Querschluss eines Fremdpo-
tenzials zu den STO-Steuerleitungen.
®
performance
Ausgangsnennstrom
2.0 – 5.5 A