Biometra TRobot II
11
Entsorgung
Der Betreiber/Der Anwender des Biometra TRobot II muss die bei der Messung anfal-
lenden Abfallstoffe (Probenmaterialien) entsprechend den gesetzlichen und örtlichen
Vorschriften fachgerecht entsorgen.
Der Biometra TRobot II mit seinen elektronischen Komponenten ist nach Ablauf der Le-
bensdauer nach den geltenden Bestimmungen als Elektronikschrott zu entsorgen.
Version 03.20
Entsorgung
41