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Sicherheit - Vallox Basic Line B 44 160 Betriebs- Und Montageanleitung

Dezentrales einzelraum-lüftungsgerät dn 160 für den wandeinbau
Inhaltsverzeichnis

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B 44 160 – Dezentrales Lüftungsgerät DN 160
Betriebs- und Montageanleitung
6
1.5

Sicherheit

Alle relevanten Informationen zum Bedienelement finden Sie in einer separaten Anleitung. Um Gefahren und Schä-
den zu vermeiden, lesen Sie bitte die Betriebs- und Montageanleitung, welche dem Lüftungsgerät beigelegt ist.
Die Zu- und Abluftgeräte mit Wärmerückgewinnung entsprechen dem neuesten Stand der Technik und sind
entsprechend der Berechnung des Planungsbüros einzusetzen und zu nutzen. Sie sind ausschließlich kon-
zipiert für die bestimmungsgemäße Verwendung und dürfen nur in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zu-
stand benutzt werden. Bei unsachgemäßer Verwendung können Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen an der Anlage oder an anderen Sachwerten entstehen.
GEFAHR
Bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen besteht Lebensgefahr durch Stromschlag!
Die Elektroinstallation regelmäßig von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
Elektrische Installationen dürfen nur durch eine zugelassene Elektrofachkraft, entsprechend der örtli-
chen Vorschriften, ausgeführt werden.
Die Betriebsspannung von 12 V für das B 44 160 Lüftungssystem wird über ein oder zwei Netzteil(e) be-
reitgestellt, die an der 230 V Netzspannung angeschlossen sind. Netzspannung und Frequenz müssen
mit den Angaben auf dem Netzteil übereinstimmen.
Bei Anzeichen für einen technischen Defekt, die Netzzuleitung sofort trennen. Dazu den Netzstecker
ziehen bzw. den Sicherungsautomaten ausschalten. Beauftragen Sie für die Überprüfung und Reparatur
einen autorisierten Fachbetrieb.
Vor Öffnen eines Gerätes, das Gerät spannungsfrei schalten und ggf. gegen versehentliches Wieder-
einschalten sichern! Nach dem Abschalten 5 Minuten warten, bis die Kondensatoren im Netzteil entladen
sind.
Während eines Gewitters nicht am Gerät oder den Leitungsverbindungen arbeiten.
Die Einführung der Netzzuleitung so vornehmen, dass bei Wasserbeaufschlagung kein Eindringen ent-
lang der Leitung möglich ist.
Netzteil und Bedienelement sind nur für die Installation innerhalb von Gebäuden zugelassen.
GEFAHR
Erstickungs- und Brandgefahr bei Einsatz von Lüftungsgeräten in Verbindung mit Feuerstätten!
Raumluftabhängige Feuerstätten nur betreiben, wenn die Abgasabführung der Feuerstätte durch eine ge-
eignete Sicherheitsvorrichtung überwacht wird. Ein gemeinsamer Betrieb setzt eine Sicherheitseinrichtung
oder eine andere technische Maßnahme voraus, die sicherstellt, dass das Lüftungsgerät bzw. eine „schnell
abschaltbare Feuerstätte" nicht in Betrieb geht bzw. nicht weiter betrieben wird, wenn während des Betriebs
der Feuerstätte ein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entsteht. Sicherheitseinrichtun-
gen für den gemeinsamen Betrieb benötigen einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis, entspre-
chend der geltenden Normen und Vorschriften.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass die von außen angesaugte Luft nicht in gesundheitsschäd lichem
Umfang durch Abgase oder andere toxische Stoffe beeinträchtigt ist.
GEFAHR
Brandgefahr bei unsachgemäßer Montage!
Beachten Sie bei Einsatz des Unterputznetzteils B 44 UPN unbedingt folgende Hinweise:
Es muss eine ausreichende Kühlung sichergestellt sein.
Die maximale Oberflächentemperatur von 85°C darf nicht überschritten werden.
Die Unterputzdose muss nach VDE 0606 bis 850°C feuerbeständig sein.
GEFAHR
Explosions- und Brandgefahr bei Förderung von lösungsmittelhaltigen Stoffen oder entzündlichen Gasen!
Ein nicht bestimmungsgemäßer Einsatz oder der Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ist für Lüf-
tungsanlagen nicht gestattet! In der Betriebsumgebung darf keine Brand- und Explosionsgefahr bestehen.
Der Luftstrom darf keine Lösemittel enthalten. Falls dieses Risiko besteht, (z. B. bei Lackier-, Klebearbeiten,
etc.) muss das Lüftungsgerät vorsorglich und rechtzeitig aus geschaltet werden. Bei unsachgemäßer Ver-
wendung können Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen an der
Anlage oder an anderen Sachwerten entstehen.

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