25.3
Rückführung von PRIMEDIC AkuPak EVO
Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien wurden als Gefahrgüter eingestuft. Die
Transportregelungen basieren auf den UNO-Empfehlungen zum Gefahrgütertransport. Der
Gefahrgütertransport wird international geregelt durch
• die technischen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
• die Vorschriften des Internationalen Luftverkehrsverbandes (IATA) für Gefahrengüter
• den Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-
Code) .
Außerdem gelten auch die nationalen Gefahrgütervorschriften. Erkundigen Sie sich, welche
Vorschriften speziell in Ihrem Land anwendbar sind.
Die Sicherheitsanforderungen und Prüfungsvorschriften für Lithium-Ionen-Batterien werden im
UN Handbuch. Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 (UN Transporttest)
definiert.
Da der PRIMEDIC AkuPak EVO einen Energiegehalt von weniger als 100 Wh hat und den
UN-Transporttest bestanden hat, muss er nicht als Gefahrgut transportiert werden.
Der Transport von Lithium-Ionen-Batterien wird durch verschiedene UN-Nummern geregelt, je
nachdem ob sie alleine oder zusammen mit zusätzlicher Ausrüstung transportiert werden. Für
den PRIMEDIC AkuPak EVO sind folgende UN-Nummern zu nutzen:
• UN3480 – Versandeinheit enthält nur PRIMEDIC AkuPak EVO
• UN3481 – Versand von PRIMEDIC AkuPak EVO zusammen mit PRIMEDIC DefiMonitor
EVO
Abhängig vom Transporttyp gibt es verschiedene Verpackungsvorschriften, die von der UN-
Nummer abgeleitet werden. Die wichtigen Anforderungen sind unten zusammengefasst. Wir
geben jedoch keine Garantie für ihre Vollständigkeit. Zur Klärung jeglicher Fragen oder für
weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr Transportunternehmen.
Operating Instructions
DefiMonitor EVO 22954 / DE / B01
Wartung
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