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wissner-bosserhoff Carisma Gebrauchsanweisung Seite 32

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  • DEUTSCH, seite 1
5) Das Bett darf nur von Personen angewendet werden, die aufgrund ihrer
Ausbildung oder ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Gewähr für
eine sachgerechte Handhabung bieten.
6) Der Anwender muss sich vor der Anwendung des Bettes von der Funkti-
onssicherheit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Bettes überzeu-
gen.
7) Das Bett muss u. U. täglich oder bei jedem Schichtwechsel einer Funkti-
onsprüfung unterzogen werden, damit gewährleistet ist, dass das Bett
ohne Gefahren für den Patienten und den Anwender bestimmungsgemäß
verwendet werden kann.
8) Verformte Aufrichter nicht richten und wieder einsetzen, sondern austau-
schen.
9) Das Bett darf nur auf ebenen und festen Bodenbelägen verfahren
werden.
10) Ist das Bett belegt, müssen sich die Rollen stets in gebremster Position
befinden - ansonsten besteht Sturzgefahr für den Patienten beim Ein-
und Aussteigen, da er sich u. U. am Bett abstützt-.
11) Die Höhe der Liegefläche ist der Größe des Patienten anzupassen, um
eine Gefährdung durch Sturz zu vermeiden.
12) Bei Betätigung der mechanischen Notabsenkung der Rückenlehne
(Option) muss diese immer am Matratzenbegrenzungsbügel oder Halterohr
festgehalten werden, um ein plötzliches Absenken zu verhindern.
13) Beim Verfahren des Bettes in die verschiedenen Positionen ist darauf zu
achten, dass sich keine Kinder, Körperteile oder sonstige Gegenstände
im Verstellbereich befinden.
14) Die Verstellungen der Seitenteile (Seitengitter) sind nur durch das Pflege-
personal vorzunehmen. Das Pflegepersonal muss sich bei der Verstellung
der Liegeflächenpositionen davon überzeugen, dass der Patient nicht mit
den Seitengittern in Berührung kommt, damit Quetschungen von Hand,
Bein oder sonstigen Körperteilen vermieden werden.
15) Extremes seitliches Hinauslehnen des Oberkörpers ist zu vermeiden.
16) Seitengitter nicht über 75 kg in senkrechter und über 50 kg in waage-
rechter Richtung belasten.
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